Bestwig. Der Hauptausschuss Bestwig hat eine erste wegweisende Entscheidung zur Grundsteuer B getroffen. Worauf sich die Bürger einstellen müssen.
In der Gemeinde Bestwig soll ab dem kommenden Jahr die Grundsteuer B gesplittet werden. Dafür hat sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig ausgesprochen. Unterschieden wird bei der Grundsteuer B dann zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. So soll eine höhere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich abgefedert werden. Das letzte Wort hat zwar der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung. Angesichts der Einstimmigkeit dürfte diese noch anstehende Abstimmung allerdings eine reine Formsache sein.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll im kommenden Jahr unverändert bei 460 Prozent bleiben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu zahlen ist, soll auf 192 Prozent festgesetzt werden. Die Hebesätze für die dann gesplittete Grundsteuer B, die für bebaute Flächen fällig ist, sollen 548 Prozent für Wohngrundstücke und 1120 Prozent für Nichtwohngrundstücke betragen.
„Es war keine leichte Entscheidung. Die Grundsteuer betrifft alle Bürgerinnen und Bürger und es geht ums Geld.“
Eine Differenzierung der Hebesätze sei bei dieser Gemengelage aus Sicht der CDU die gerechtere Lösung, betonte CDU-Fraktionschef Alexander Brockhoff. Hintergrund für die erforderliche Entscheidung, die alle Kommunen zu treffen haben, ist die Grundsteuerreform des Landes. Mit dem Modell für die Bewertung, die das Land im Zuge der Reform gewählt hat, kommt es tendenziell zu einer teilweisen Aufwertung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Abwertung von Gewerbegrundstücken. Bedeutet: Wenn das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer gleich bleiben soll, müssten - ebenfalls tendenziell - Eigentümer von Wohngrundstücken mehr zahlen. Eigentümer von Gewerbegrundstücken würden hingegen eher entlastet.
Drohende Verteuerung
Es sei keine leichte Entscheidung gewesen, gestand Brockhoff in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. „Die Grundsteuer betrifft alle Bürgerinnen und Bürger und es geht ums Geld“. Wie uneins man bei diesem Thema sein könne, zeige auch der Blick auf den Hochsauerlandkreis, in dem sich etwa die eine Hälfte der Kommunen für und die andere Hälfte gegen differenzierte Hebesätze entschieden habe. Mit der Differenzierung lasse sich die drohende Verteuerung des Wohnens etwas auffangen. „Hauseigentümer werden nicht zu stark belastet wie bei einem einheitlichen Hebesatz und das Gewerbe wird weniger entlastet“, betonte Brockhoff und machte deutlich: „Die Aufkommensneutralität für die Gemeinde muss gegeben sein.“ Die Gemeinde werde sich nicht bereichern.
„Wir sind in dieser Sache fremdbestimmt, haben als Gemeinde den Schwarzen Peter und müssen damit irgendwie klarkommen.“
Ähnliche Worte fand auch SPD-Fraktionsvorsitzender Paul Theo Sommer. Er machte zudem deutlich, dass die Ursache für die erforderliche Neuregelung nicht in Bestwig zu verantworten sei. „Wir sind in dieser Sache fremdbestimmt, haben als Gemeinde den Schwarzen Peter und müssen damit irgendwie klarkommen“, untermauerte Sommer noch einmal seine Aussagen aus der jüngsten Ratssitzung. Man habe eine Lösung finden wollen, die möglichst allen gerecht werde. Und eben das werde mit den differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer B auch aus Sicht der SPD erreicht.
„Die Gemeinde nimmt am Ende des Tages durch diesen Schritt keinen einzigen Cent mehr ein. Es handelt sich lediglich um eine andere Aufteilung. An der Gesamtsumme ändert sich rein gar nichts.“
„So erzielt die Gemeinde die erforderliche Höhe der Steuereinnahmen von 1,5 Millionen Euro und bei den Wohngrundstücken werden unnötige Härten für einkommensschwache Familien vermieden“, so Sommer. Gleichzeitig hätten die Beispielrechnungen der Gemeindeverwaltung gezeigt, dass selbst bei einem differenziertem Hebesatz die Nichtwohngrundstücke zum großen Teil entlastet würden. Hier falle die Entlastung nur geringer aus. „Daher können aus Sicht der SPD alle mit dieser Entscheidung leben“, so Paul Theo Sommer.
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Christdemokrat Markus Sommer hob einmal mehr deutlich hervor, dass die Gemeinde am Ende des Tages durch diesen Schritt keinen einzigen Cent mehr einnehme. An der Gesamtsumme der Steuereinnahmen ändere sich für die Gemeinde rein gar nichts. Das könne man gar nicht oft genug betonen. Es handele sich lediglich um eine andere Aufteilung, bei der man gemeinsam versucht habe, sie bestmöglich und gerecht hinzubekommen. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Ralf Péus ebenfalls darauf hin, dass die Steuersätze der Gemeinde im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen bereits seit mehreren Jahren nicht mehr erhöht worden seien. „Bereits im vierten Jahr, sind wir von unserer Linie abgegangen und orientieren uns nicht mehr an den Orientierungsdaten des Landes“, so Péus.
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