Schmallenberg/Winterberg/Sauerland. Ein Mann soll 31 Geldautomaten aufgebrochen und 100.000 Euro erbeutet haben - aber der Prozess startet nicht. Hat er die Justiz genarrt?

Ein 50 Jahre alter Mann aus Neunkirchen muss sich eigentlich vor dem Arnsberger Landgericht verantworten. Er soll in Schmallenberg zugeschlagen haben, aber auch in Eslohe, Winterberg, Medebach, sowie Lennestadt und anderen Orten im Sauerland: In 31 Fällen soll er in Banken eingebrochen und mit einem Stemmeisen Geldautomaten, in den meisten Fällen Münzzählautomaten, aufgebrochen haben. So soll er in der Zeit von November 2021 bis April 2023 über 100.000 Euro erbeutet haben. Er ist also wegen besonders schwerem Diebstahl angeklagt.

Das Problem: Der Mann ist nicht auffindbar. Ursprünglich hatte die Polizei, die den Mann durch gezielte Observation identifiziert und gestellt hatte, einen Haftbefehl erlassen - dieser wurde aber ausgesetzt, weil es eine medizinische Notsituation im engsten Familienkreis des Angeklagten gegeben habe. Eigentlich hätte sich der Angeklagte regelmäßig bei einer örtlichen Polizeidienststelle melden müssen - das geschah allerdings zuletzt am 12. August, mehr als einen Monat vor Prozessbeginn.

Angeklagter verschwunden - öffentliche Fahndung negativ

Zum Prozessauftakt am 20. September erschien der Angeklagte nicht - der vorsitzende Richter zeigte sich wenig überrascht, der Verteidiger des Angeklagten verärgert. Der Haftbefehl wurde wieder in Kraft gesetzt, allerdings sei die öffentliche Fahndung bisher ins Leere gelaufen, so Staatsanwalt Thomas Poggel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg. „Wir setzen die Fahndung weiter fort, der Mann wird gesucht“, erklärt Thomas Poggel.

Landgericht Arnsberg
Ein Bild vom Prozessauftakt im September: Verteidiger Arslan Yücel (links) und Staatsanwältin Daniela Lippert (rechts) warteten vergeblich auf den Angeklagten, der im Sauerland mehrere Bankautomaten aufgeknackt haben soll. Richter Petja Page (Mitte) setzte daraufhin den Haftbefehl wieder in Kraft.  © WP | Benedikt Schülter

Der Angeklagte sei türkischer Staatsbürger - eine Flucht in die Türkei wäre also eine plausible Option. Die Türkei ist allerdings nicht in allen Fällen zur Auslieferung nach Deutschland verpflichtet - das würde also eine schnelle Rückkehr erschweren.

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Sollte der Angeklagte gefasst werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Der Prozess wird allerdings erst fortgesetzt - beziehungsweise begonnen -, wenn der Mann wieder in Haft ist.

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