Nuttlar. Das Radunglück, bei dem in Nuttlar ein Mann in die Tiefe gestürzt war, hat möglicherweise weitere Konsequenzen. Es könnte teuer werden.
Ein schweres Radunglück, bei dem Anfang September ein 39-jähriger Mann aus Warstein auf dem Ruhrtalradweg in Nuttlar in die Tiefe gestürzt war, hat möglicherweise weitere Konsequenzen für den Radfahrer. Wie berichtet, war der Mann in der Nähe Taucherbergwerks unter Alkoholeinfluss gegen eine etwa 40 Zentimeter hohe Mauer geprallt, über die er dann kopfüber eine acht Meter tiefe Böschung hinabgestürzt und schwer verletzt am Ufer der Ruhr liegen geblieben war. Verbunden war das Unglück mit einem der aufwändigsten Rettungseinsätze, die die Feuerwehren aus Bestwig und Olsberg in der jüngsten Vergangenheit zu bewältigen hatten.
Rettungshubschrauber im Einsatz
Die Staatsanwaltschaft hat zwar bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das Verfahren im Hinblick auf die schweren Verletzungen des Mannes, einzustellen. Soll heißen: Der Mann ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit den Folgen des Unfalls bereits gestraft genug. Auszuschließen ist allerdings nicht, dass der Warsteiner die Kosten des aufwändigen Einsatzes aufgrund des Alkoholkonsums selbst tragen muss. Und das könnte teuer werden. Im Einsatz waren damals mehr als 30 Feuerwehrleute der Löschgruppe Nuttlar, der Löschgruppe Ostwig, des Löschzugs Velmede-Bestwig sowie des Löschzug Bigge-Olsberg. Hinzu kam die Polizei sowie der Rettungsdienst mit zwei Fahrzeugen. Sogar ein Hubschrauber war angefordert worden, um den 39-Jährigen möglichst schonend rettend zu können, damit er keine bleibenden Verletzungen davon trägt.
„Gemeinden können dem Verursacher Kosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr in Rechnung stellen, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.“
Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, macht die Gemeindeverwaltung Bestwig zwar keine Angaben zum konkreten Fall. Grundsätzlich sei es aber so, dass die Abrechnung von Einsätzen nach Paragraph 52 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) erfolge, so Gemeindesprecher Jörg Föhling. Danach können die Gemeinden dem Verursacher Kosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr in Rechnung stellen, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ob das der Fall war, ist nun Gegenstand des laufenden Verfahrens.
50 Prozent der Einsätze kostenpflichtig
Ungewöhnlich wäre ein solches Szenario jedenfalls nicht: Nach Angaben der Bestwiger Gemeindeverwaltung waren in den vergangenen Jahren rund 50 Prozent der Einsätze kostenpflichtig. „Dabei hat es sich überwiegend um Gefahren oder Schäden beim Betrieb von Kraftfahrzeugen und um nicht bestimmungsgemäße Auslösung von Brandmeldeanlagen gehandelt“, so Fröhling.
Die Kosten für die Rechnung über einen Feuerwehreinsatz setzen sich aus dem Personal- und Materialaufwand zusammen, der auch Einsatzmaterialien und den Fahrzeugeinsatz umfasst. Eine „Faustregel“, wie hoch die Kosten für Feuerwehreinsätze sind, gebe es zwar nicht, sagt Fröhling. Grundsätzlich gelte aber, dass die Kosten für Einsätze mit einem hohen Personal- und Materialaufwand deutlich höher sind.
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Wie hoch die Kosten für im laufende bzw im vergangene Jahr waren, die die Gemeinde selbst für Feuerwehreinsätze tragen musste, kann Fröhling nicht sagen. „Eine genaue Summe kann nicht genannt werden, da die Abrechnung der Feuerwehreinsätze noch in Bearbeitung ist.“ Auch hier könne man grundsätzlich sagen, dass sich jedes Abrechnungsjahr unterscheidet. Sowohl die Anzahl an Einsätzen als auch die Art der Einsätze seien in jedem Abrechnungsjahr anders.
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