Schmallenberg. In Schmallenberg sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen. Aber wo? Und wie groß? Neues Konfliktpotential in der Politik.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität bleibt es nicht aus, dass sich die Stadtverwaltung mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Schmallenberg beschäftigt. Nachdem Anfang des Jahres ein Kriterienkatalog für mögliche Standorte dieser Anlagen beschlossen worden war, geht es jetzt um die Kriterien für die Baugenehmigungen. Doch ähnlich wie bei Windkraftanlagen, die zweite Quelle für erneuerbare Energie, ist das Thema umstritten.
Das Problem ist: Knapp 99 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Schmallenberg kommen für die Errichtung von geförderten Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA) grundsätzlich infrage - das sind nicht ganz 9.000 Hektar. Doch eine Obergrenze muss her - abweichend von dem grundsätzlichen Punktesystem, das die Eignung des Standorts für eine Anlage bewertet.
Anlehnung an die Solarstrategie des Bundes
Dabei orientiert sich die Politik auf Anraten der Verwaltung an den Ausbauzielen der Solarstrategie des Bundes: Das bedeutet, dass die bundesweiten Ziele anteilig auf die Schmallenberger Fläche heruntergebrochen werden, um so Obergrenzen für den Bau von der Anlagen zu erhalten. Daraus ergibt sich, dass bis 2030 in Schmallenberg rund 68 Megawatt Solarenergie produziert werden müssen, bis 2040 sogar rund 150 Megawatt. „In der Regel wird für die Produktion von einem Megawatt rund ein Hektar Fläche benötigt“, so Nico Schörmann, Mitarbeiter im Amt für Stadtentwicklung.
Bis 2030 sollen also auf rund 68 Hektar Fläche Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen, bis 2040 auf 150 Hektar - diese Zahlen wurden vom technischen Ausschuss, dem diese Planung präsentiert wurde, gar nicht infrage gestellt. Umstritten war und ist vielmehr die Obergrenze bei der Größe der einzelnen zu bewilligenden Anlagen: In der Beschlussvorlage wird eine Größe von zehn Hektar als Obergrenze für eine einzelne Anlage genannt. Doch das erschien vielen Ausschussmitgliedern zu groß.
Kritik aus Reihen des technischen Ausschusses
„Kann man sich überhaupt vorstellen, wie groß so eine Anlage ist?“, fragte Günter Schütte (UWG). Er wünschte sich eine Obergrenze von fünf Hektar, denn es sei leichter, die Obergrenze nachträglich zu erhöhen, als sie hoch anzusetzen und nachträglich abzusenken. Außerdem plädierte er für eine Sperrzone rund um die Dörfer, um die Aussichten nicht zu belasten.
Die Frage sei aber, was man für das Ortsbild lieber möchte: Viele kleine Anlagen oder wenige große? Eine Sorge, die viele Ausschussmitglieder umtrieb: Wie wird kontrolliert, dass nicht ein Ortsteil besonders belastet wird? Doch die Frage wird vom technischen Beigeordneten Andreas Dicke direkt beantwortet: Für den Bau einer jeden Freiflächen-Photovoltaikanlagen muss ein entsprechender Bebauungsplan durch den Rat - dadurch könne jede einzelne Bauplanung kontrolliert werden.
Wer würde solche Freiflächen-Photovoltaikanlagen überhaupt bauen?
Ein weiteres Problem, dass im Ausschuss diskutiert wurde: Eine Anlagen-Größe von zehn Hektar sei die Mindestgröße für Großabnehmer - also Investoren von außerhalb. Auch Andreas Dicke machte deutlich: „Wenn man den Strom einspeisen will, lohnt sich eine Anlagengröße unter zehn Hektar nicht.“ Doch man wolle ja keine Investoren von außerhalb, sondern aus der Region - sodass die Region selbst auch davon profitieren könne. Man hofft, dass es die Akzeptanz der Bevölkerung steigert, wenn sie selbst davon profitieren kann.
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Am Ende stimmte der technische Ausschuss einstimmig dafür, die Beschlussvorlage mit einer Größe von fünf Hektar als Obergrenze für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an den Rat zu geben.
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