Märkischer Kreis. Der Märkische Kreis informierte jüngst zum Thema Wolf. Dabei ging es um Fragen zum Herdenschutz, aber auch um das Betreten des Waldes.

Mehr als 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen jüngst an einer Informationsveranstaltung zum Thema Wolf teil. Der Märkische Kreis hatte dazu eingeladen. Im Nachgang der Veranstaltung fasst die Pressestelle des Märkischen Kreises die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Wolf zusammen.

Ebbe-Wolfsrudel vermutlich seit April 2023 dauerhaft im Märkischen Kreis

Dr. Matthias Kaiser vom LANUV gab zunächst allgemeine Informationen zum Wolf und zur aktuellen Situation im Märkischen Sauerland. Er berichtete unter anderem, wie es zu der Entstehung des Ebbe-Rudels mit sechs Welpen gekommen war. Vater ist demnach ein junger männlicher Wolf mit der Kennung „GW3278m“, der sein Herkunftsrudel „Eckertal“ (Harz) im Jahr 2023 verlassen hatte. Die Wölfin mit der Kennung „GW2856f“ stammt aus einem Rudel in Visselhövede (Niedersachsen) und hält sich laut LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt, Klima & Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen) vermutlich seit April 2023 dauerhaft im Märkischen Kreis auf. Zudem ging Kaiser auch auf Verbesserungen des LANUV im Umgang mit Rissereignissen ein. Die Meldung von Nutztierrissen und die Anforderung eines Wolfsberaters soll künftig direkt über das Wolfsportal des LANUV erfolgen.

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Landwirtschaftskammer bietet Nutztierhaltern Beratungstermin an

Über die Förderung von Schutzmaßnahmen für Weidetiere sowie das Thema Entschädigung, wenn ein Wolf ein Nutztier reißt, informierte Wolfgang Take von der Landwirtschaftskammer. Er zeigte mithilfe von Bildern, wie ein elektrifizierter Zaun aussehen kann und was man für eine Antragstellung benötigt. Auch bei der Landwirtschaftskammer gibt es für diese Fälle eine Hotline: Telefon 0 29 45/98 98 98 oder im Internet unter herdenschutz@lwk.nrw.de . Take empfahl ausdrücklich allen interessierten Nutztierhaltern einen persönlichen Beratungstermin bei der Landwirtschaftskammer.

Wolf im Märkischen Kreis
Mehr als 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen jüngst an einer Informationsveranstaltung zum Thema Wolf teil.  © Märkischer Kreis | Robin Vorsmann

Märkischer Kreis warnt nicht vor dem Betreten von Natur und Wäldern

Neben dem Schwerpunkt Weidehaltung und Schutz von Nutztieren war auch das richtige Verhalten bei Wolfsbegegnungen in der freien Natur oder in Siedlungsnähe Thema der Veranstaltung. Der Märkische Kreis bittet in diesem Zusammenhang, keine privaten Warnhinweise (zum Beispiel durch Aufkleber) auf öffentlichem Eigentum anzubringen. Teilweise wird auf Stickern darauf hingewiesen, Hunde anzuleinen. Speziell in Naturschutzgebieten ist das Anleinen von Hunden jedoch ohnehin Pflicht, unabhängig vom Vorhandensein eines Wolfes. Der Märkische Kreis warnt aber nicht vor dem Betreten von Natur und Wäldern. Es bestehe aktuell kein Grund zu erhöhter Sorge, auch nicht für Kinder. Der Märkische Kreis, das LANUV und die Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer bieten ihre Unterstützung für Weidetierhalter an. Mögliche rechtliche Änderungen und Verbesserungen der Förderbedingungen müssten auf EU-, Bundes- und Landesebene erreicht werden.

Fragen und Antworten zum Wolf

Wie sollen die Kosten für Zäune finanziert werden? Warum sind nicht alle Tierhaltungen Bestandteil der Förderung des Landes?

Aktuell erfolgt eine Überarbeitung und Erweiterung der Förderrichtlinie des Landes NRW. Die bisherige Fassung hatte vor allem Schafe und Ziegen im Blick, da diese in der Vergangenheit stärker von Wolfsrissen betroffen waren. Forderungen zur Änderung oder Ausweitung der Förderung müssten an Landespolitik und Landesregierung gerichtet werden. Als Ergebnis der zweiten Arbeitsgruppe „Wolf“ im Rahmen der Förderkulisse „Märkisches Sauerland“ hat der Märkische Kreis die Forderung der Arbeitsgruppe an das Landesumweltministerium herangetragen: Es soll das Verfahren für die Förderung verschlanken und insbesondere auch den Baubeginn von Zäunen vor Bewilligung der Förderung zulassen, damit Tierhalterinnen und Tierhalter zeitnah reagieren können.

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Wann ändert sich der Schutzstatus für den Wolf?

Der Beschluss zur Absenkung des Schutzstatus nach der Berner Konvention tritt am 7. März 2025 in Kraft. Dies würde der Europäischen Union ermöglichen, den Status in der Artenliste der FFH-Richtlinie herabzusenken. Erforderlich wäre jedoch ein einstimmiger Ratsbeschluss auf Vorschlag der EU-Kommission. Ferner müssten in der Folge auf Bundes- und Landesebene rechtliche Anpassungen, insbesondere in den Naturschutzgesetzen, erfolgen. Wann sich die rechtliche Situation in Bezug auf eine mögliche Entnahme tatsächlich ändert, ist daher derzeit noch nicht abzusehen.

Eine Trommel mit Zaundraht für einen Herdenschutzzaun liegt auf einer Weide.
Eine Trommel mit Zaundraht für einen Herdenschutzzaun liegt auf einer Weide. © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Wie gefährdet sind Menschen? Wie kann reagiert werden?

Das LANUV nannte Beispiele, in denen es zu Übergriffen auf den Menschen durch Wölfe gekommen ist. Danach lässt sich feststellen, dass Wölfe ohne hinzutretende Faktoren wie Tollwut oder Fehlverhalten der Menschen (zum Beispiel Anfüttern) dem Menschen nicht gefährlich werden sollten, da sie ihre Scheu nicht grundsätzlich verloren haben. Die Begegnung mit einem Wolf, der sich von sich aus entfernt oder verscheuchen lässt, ist demnach noch kein „auffälliges Verhalten“. Sollten Wölfe dem Menschen zu nahekommen (unter 30 Metern) und sich auch nicht verscheuchen lassen, kann gegebenenfalls von einer Auffälligkeit gesprochen werden. Das geltende Naturschutzrecht ermöglicht die Entnahme von gefährlichen Tieren zum Schutze der Bevölkerung. Der Schutz von Menschen hat für die Behörden oberste Priorität.

Alle Fragen und Antworten aus der Informationsveranstaltung sind nachzulesen unter www.maerkischer-kreis.de