Kreis Olpe. Grundsteueränderung soll Bauaktivitäten anregen: Höhere Kosten für unbebaute Grundstücke ab 2025 möglich. In einer Kommune wird nun geprüft.

Es ist und bleibt ein Dilemma: Allenthalben ist trotz extrem hoher Baupreise großer Bedarf nach Bauland. Städte und Gemeinden sind permanent auf der Suche nach Flächen, um neue Baugebiete zu erschließen. Gleichzeitig klaffen in nahezu allen Baugebieten Lücken: Grundstücke bleiben frei, oft, weil der Besitzer es verkaufen will und auf noch höhere Preise hofft, und manchmal auch, weil insbesondere in Hanglagen der Eigentümer des höherliegenden Hauses seinerzeit das untere Grundstück gleich mitgekauft hat, um sich die Aussicht nicht zubauen zu lassen. Doch bei der Zumessung neuer Bauflächen rechnet die Bezirksregierung solche Flächen mit ein, und da die Städte und Gemeinden dadurch zumindest auf dem Papier genug Reserven haben, gibt es kein Plazet für neue Bauflächen. Doch der umfassende Katalog der deutschen Steuern hat nun ein Werkzeug parat, um den Kommunen hier ein steuerndes Eingreifen zu ermöglichen.

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Um beim Bild des Werkzeugs zu bleiben, können Städte und Gemeinden nämlich ab dem 1. Januar 2025 nicht nur am Taschenmesser „Grundsteuer“ die Klingen „Grundsteuer A“ und „Grundsteuer B“, sondern auch das neue Werkzeug mit dem Kennbuchstaben C ausklappen: Eine durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötige Änderung in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuern wurde genutzt, um auch die Option einer sogenannten Baulandsteuer zu schaffen.

Aus zwei „Klingen“ werden drei

Bislang ist die Grundsteuer zweigeteilt: Die Grundsteuer A (für „agrarisch“) gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B für bebautes Land. Künftig dürfen Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch eine Grundsteuer C erheben, die für baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke greift. Sinn und Zweck besagter Grundsteuer C wäre es, die Bereitstellung von Bauland zu beschleunigen, indem die Eigentümer unbebauter Grundstücke durch eine hohe Besteuerung gehalten werden, die Flächen entweder zu bebauen oder an Bauinteressenten zu verkaufen. Allerdings ist das nicht per Handstreich zu erledigen: Vielmehr müssen die Städte und Gemeinden, um eine solche Grundsteuer C erheben zu können, eine Karte anfertigen, aus der hervorgeht, welche Grundstücke es aus städtebaulicher Sicht betrifft. Auch muss die jeweilige Kommune einen entsprechenden Bedarf nach Wohnraum nachweisen, was allerdings anhand langer Wartelisten für öffentliches Bauland in allen Kommunen nicht schwerfallen dürfte.

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Die Kreisstadt Olpe geht hier voran, was durch einen Antrag der Grünen offenbar wurde. Diese hatten zum vergangenen Sitzungsblock einen Prüfauftrag vorgeschlagen. Insbesondere baten sie darum, dass die Verwaltung die Regelungen zu „Erhebung auf unbebaute Grundstücke“, „Differenzierung nach Nutzung“, „Förderung von Wohnraum“ und „Berücksichtigung von Leerstand“ übersichtlich darstelle und vorrechne, welche Auswirkungen ein angemessener Hebesatz auf den Haushalt der Stadt haben würde. Dies könne sinnvoll sein, so die Grünen, da die Stadt „aufgrund vieler kostspieliger Projekte in den nächsten Jahren“ höhere Einnahmen gut gebrauchen könne. Gleichzeitig könne eine Grundsteuer C sich positiv auf die lokale Bauwirtschaft auswirken.

„Uns mit dem Thema auseinanderzusetzen, verstehe ich als normale Verwaltungstätigkeit.“

Thomas Bär
1. Beigeordneter und Kämmerer

Bei CDU und SPD stieß dieser Wunsch nicht auf ungeteilte Begeisterung, doch Kämmerer Bär widersprach und machte klar, dass er nicht einmal einen Prüfauftrag brauche: „Uns mit dem Thema auseinanderzusetzen, verstehe ich als normale Verwaltungstätigkeit. Wir werden es allgemeinverständlich aufbereiten.“ Bürgermeister Peter Weber (CDU) ergänzte: „Was durch die Grundsteuerreform auf uns zukommt: Unbebaute Grundstücke sind dann wie Gewerbe zu besteuern, mit einem höheren Hebesatz. Wir wissen noch gar nicht, wohin das sich entwickelt.“ Von daher spreche nichts gegen den Prüfauftrag, um auf genauere Daten zurückgreifen zu können. Bei drei Gegenstimmen der SPD und zwei Enthaltungen der UCW gab eine breite Mehrheit aus CDU, Grünen, FDP und OLO den Auftrag an die Verwaltung.

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Anders in Attendorn. Hier ist Kämmerer Klaus Hesener deutlich vorsichtiger: Er betont zwar, dass es letztlich eine Frage sei, die der Stadtrat zu entscheiden habe. Doch zumindest zum jetzigen Zeitpunkt rät er von der Einführung einer Grundsteuer C ab. Zu groß die Rechtsunsicherheiten, auch wenn er den Ansatz grundsätzlich nachvollziehen könne. Seine Empfehlung: erst einmal abwarten und anschauen, was andere Kommunen für Erfahrungen machen, die besagte Steuer einführen. Einen Schnellschuss fände er definitiv falsch. Auch in der Gemeinde Wenden hat Kämmerer Thomas Munschek Bedenken bezüglich einer Umsetzung der Grundsteuer. „Im Grunde genommen teile ich die Einschätzung schon, dass es schwierig umsetzbar ist – mit einer Grundsteuer C würde man brachliegende Grundstücke dem freien Markt zuführen“, so Munschek. Aus seiner persönlichen Sicht mache eine Umsetzung aus mehreren Gründen nur wenig Sinn. Zum einen seien die möglichen Einnahmen durch die Einführung relativ überschaubar und zum anderen müsse viel für die Umsetzung der Steuer investiert werden. „Die technischen Notwendigkeiten sind auch nochmal zu betrachten“, betont Munschek. Der EDV-Aufwand, der nötig werde, um die Grundsteuer C anzuwenden, dürfe nicht unterschätzt werden.

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In Lennestadt verlautet es ähnlich aus dem Rathaus. „Wir haben bei uns nicht die Wohnungsnot wie in den Ballungszentren und wir sollten zunächst die erste Rechtsprechung abwarten“, so Kämmerer Jochen Biermann. Denn es sei mit Widerspruch zu rechnen, wenn die Grundsteuer C komme, denn diese müsse, um den gewohnten Effekt zu erzielen, auch „spürbar“ sein. „Mit 20 Prozentpunkten mehr ist es da nicht getan.“ Darüber hinaus komme es vor, dass Grundstückseigentümer bereit sind, mehrere Grundstücke zu verkaufen, aber ein Grundstück für den Eigenbedarf zurückhalten. Als eine Art Entgegenkommen für die Bereitstellung von Baugrund verzichte die Stadt in sollen Fällen auf die Verpflichtung, das Grundstück nach Baureife in drei oder fünf Jahren zu bebauen. Die Eigentümer würden sich wundern, wenn die Stadt für dieses Grundstück dann eine Grundsteuer C verlangen würde, so Jochen Biermann.