Kreis Olpe. Arbeitslosigkeit: Wie viele Personen beziehen Bürgergeld und welche Gesamtkosten kommen dabei auf den Kreis Olpe zu? Wir haben nachgefragt.

Spätestens seit der Einführung des Bürgergelds am 1. Januar 2023 hat sich das deutsche Sozialsystem grundlegend verändert. Das Bürgergeld löste das Arbeitslosengeld II ab, mit dem Ziel, die soziale Sicherheit zu stärken und die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Mit höheren Regelsätzen, großzügigeren Vermögensfreibeträgen und einem stärkeren Fokus auf Weiterbildung setzt das Bürgergeld neue Maßstäbe für den Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit. Doch die Reformen sind umstritten und werfen viele Fragen auf, wie effektiv und gerecht das neue System tatsächlich ist.

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Tendenz im gesamten Kreis

Die Tendenz der Bürgergeldbezüge im Kreis Olpe ist steigend. Aus den bis April 2024 vorliegenden Zahlen der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt 3055 Bedarfsgemeinschaften (BG) im Kreis Bürgergeld bezogen haben. Das ist eine Steigerung von rund 4 Prozent im Vergleich zum Dezember letzten Jahres – am Jahresende 2023 erhielten 2944 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld. „Das Bürgergeld setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen. Dem Regelbedarf und der KdU (Kosten der Unterkunft und Heizung, Anmerkung d. Red.)“, erklärt Hans-Georg Völmicke, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Olpe. Die Kosten für den Regelsatz trage demnach der Bund, der Kreis stelle die Ausgaben für Unterkunft und Heizung. „In den Regelsatz fallen unter anderem die Kosten für Essen, Kleidung und persönliche Bedürfnisse“.

Was sind Bedarfsgemeinschaften?

Eine Bedarfsgemeinschaft meint eine Gruppe von Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften, unter der Annahme, dass die Personen füreinander in einer finanziellen Verantwortung stehen. Ehe- oder Lebenspartner, sowie unverheiratete Kinder unter 25 zählen zu so einer Gemeinschaft. Ein Bürgergeld-Empfänger, der alleine in einem Haushalt lebt, wird ebenfalls als eigene Bedarfsgemeinschaft angesehen.

Für den Regelbedarf im gesamten Jahr 2023 ergaben sich für den Bund nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit allein im Kreis Olpe Kosten von knapp 19,8 Millionen Euro. Die Ausgaben des Kreises für die KdU beliefen sich 2023 auf 14,1 Millionen Euro – knapp 2,3 Millionen mehr als im Vorjahr. Aufgrund der größeren Anzahl an Bürgergeldempfängern erwarte man im Gesamtzeitraum 2024 eine steigende Tendenz.

Blick auf die Kommunen

Von insgesamt 3055 Bedarfsgemeinschaften waren 612 in der Hansestadt Attendorn registriert. Daraus ergaben sich für den Kreis Olpe im April 2024 monatliche KdU-Ausgaben von rund 252.800 Euro. Mit eingerechnet waren hierbei auch die einmaligen Leistungen. Die Stadt Drolshagen wiederum wies 241 Bedarfsgemeinschaften auf, Kostenpunkt 109.000 Euro. 552 BG waren es in der Stadt Olpe. Die Ausgaben beliefen sich auf 231.000 Euro. Die Gemeinde Wenden registrierte 343 Bedarfsgemeinschaften, woraus sich ein Zahlungsanspruch von 139.000 Euro ergab. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung konnte die Bundesagentur für Arbeit zu den Zahlen in der Stadt Lennestadt sowie den Gemeinden Kirchhundem und Finnentrop keine Angaben machen. Nur für den Monat April beliefen sich die Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung der Bürgergeldempfänger, die der Kreis zu tragen hatte, auf mehr als 1,2 Millionen Euro.

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Der Anteil am Bürgergeld von Personen, die nicht den deutschen Pass besitzen, betrug den Angaben zufolge im April 2024 etwa 53,6 Prozent und damit 1,6 Prozent mehr als im Dezember 2023. Im Winter 2022 waren es 52,7 Prozent. Berücksichtigen müsse man dabei allerdings, dass die Zahlen besonders durch die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in die Höhe geschossen seien, da diese seit Sommer 2022 automatisch Bürgergeld erhielten. Menschen die Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, seien in der Statistik nicht mit inbegriffen, da es sich um ein seperates Leistungsspektrum handle.