Kreis Olpe. Die Krebspest ist eine heimtückische Krankheit, die heimische Krebse betreffen kann. Warum besonders Hundebesitzer am Biggesee aufpassen müssen.
Das Baden für Hunde im Bigge- und Listersee im Kreis Olpe ist ohnehin verboten. Dies geht auch aus der Freizeitordnung des Ruhrverbandes hervor. Diese besagt nämlich: „Das Baden in den Talsperren ist nur im Bereich vorgegebener Badestellen und Badeanstalten gestattet. Und: das Schwimmen von Tieren ist nicht gestattet.“ Darauf weist der Ruhrverband erneut explizit hin und bittet Hundebesitzer, sich an diese Verordnung zu halten. Auch, weil neue Übertragungswege der heimtückischen Krebspest (Aphanomyces astaci) bekannt wurden, wie Thorsten Schlautmann, Social Media Manager vom Ruhrverband, auf Anfrage mitteilt.
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Die Krebspest, die heimische Flusskrebsarten wie den Edelkrebs bedroht und bereits zu einem massiven Rückgang der einstigen Bestände geführt hat, ist auf dem Vormarsch. Der Erreger der Krebspest wurde durch invasive Arten wie den Signalkrebs, den im Biggesee lebenden Kamberkrebs oder den amerikanischen Sumpfkrebs eingeschleppt. Die Infektion mit der Krebspest erfolgt über Zoosporen. Und hier ist besondere Vorsicht geboten, wie Schlautmann vom Ruhrverband erklärt: „Diese Pilzsporen können nicht nur an Angelruten und Anglerstiefeln haften bleiben, sondern auch über das Fell von Hunden weitergetragen werden.“
Im Fell der Hunde kann die Krebspest übertragen werden
Badende Hunde sind als bisher unterschätzte Infektionsquelle anzusehen. Wenn Hunde in Gewässern baden, in denen die Krebspest vorkommt, können sie die Pilzsporen weitertragen. So wird die Krankheit ungewollt in neue, noch nicht betroffene Gebiete „importiert“. „Um die heimischen Flusskrebse sowohl in Bigge- als auch Listersee zu schützen, sollten Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer also besonders aufmerksam sein und das Badeverbot für Hunde an unseren Talsperren beachten“, bittet der Ruhrverband um Einsicht.
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„Uns ist bewusst, dass gerade im Sommer – wenn es heiß ist – das Badeverbot für Hunde im hohen Maße missachtet wird. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit und diese kann entsprechend geahndet werden“, erklärt Britta Bald, stellvertretende Pressesprecherin vom Ruhrverband. Sie appelliert an den gesunden Menschenverstand: Man müsse wissen, dass in unseren heimischen Talsperren Trinkwasser für 4,6 Millionen Menschen gespeichert wird.