Hagen. Viele erboste Bürger fragen sich, was sie jetzt noch tun können. Hagens Haus-und-Grund-Chefin erklärt, wie man nun vorgehen sollte.

Die Wut über vielerorts gestiegene Grundsteuern in Hagen ist riesig. Unsere Zeitung berichtet seit Tagen intensiv über die Hintergründe der Anhebung des Hebesatzes. Während die Stadt Hagen darauf hinweist, dass Widersprüche zur Grundsteuer 2025 in einer bestimmten Form eingereicht werden müssen, glühen bei „Haus und Grund“ in Hagen die Telefonleitungen. Geschäftsführerin Claudia Scholten gibt den Betroffenen einen aus ihrer Sicht realistischen Hinweis.

„Man hätte ja schon gegen den neuen Grundsteuerwert Widerspruch einlegen können“, erklärt Claudia Scholten gegenüber der Redaktion: „Aber ganz ehrlich: Das haben doch vermutlich die Wenigsten gemacht.“ Bis plötzlich zu Jahresbeginn die Hebesatz-Bescheide rausgingen. Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Hagener Aktivistenkreis hatte die Politik in Hagen nämlich beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 1139 Punkte (vorher 750) anzuheben.

Das blaue Grundsteuer-Wunder

Grundsteuermessbetrag und Hebesatz werden miteinander multipliziert. Und so entstand für viele Hagener das blaue Kosten-Wunder. Aber was kann man jetzt noch tun? „Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und argumentieren, dass der Hebesatz unrechtmäßig ist“, sagt Claudia Scholten. „Meine Einschätzung ist, dass er sofort zurückgewiesen wird. Mit der Folge, dass man dann binnen Monatsfrist klagen müsste.“ Der Hebesatz müsse aufkommensneutral sein. Vereinfacht gesprochen: Für die Stadt muss bei der Grundsteuer künftig genau so viel rumkommen wie vorher.

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Keine Differenzierung in Hagen

„Das Problem bleibt, dass gewerbliche und private Flächen in Hagen differenziert betrachtet werden müssten. Werden sie aber nicht. Wir haben zuletzt überlegt, dagegen einen Musterprozess zu führen“, sagt Frau Scholten. „Wir raten vor diesem Hintergrund bereits dazu, der Stadt in einer Mail mitzuteilen, dass die Grundsteuer nur vorbehaltlich gezahlt wird.“

Fehler können noch korrigiert werden

Auch die Finanzämter würden den Ausgang von Musterprozessen abwarten und Widersprüche eher liegen lassen. „Es kann ja immer noch sein, dass alles verfassungswidrig ist.“ Wogegen sich „Haus und Grund“ wehrt, ist die Aussage des Landeschefs des Bundes der Steuerzahler, dass Haus und Grund bei Fehlerbeseitigungen in der Steuererklärung behilflich sei. „Wir können bei der Steuererklärung nicht helfen und sie auch nicht überprüfen“, sagt Claudia Scholten.

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„ „Meine Einschätzung ist, dass ein Widerspruch sofort zurückgewiesen wird. Mit der Folge, dass man dann binnen Monatsfrist klagen müsste.““

Claudia Scholten, Geschäftsführerin von Haus und Grund in Hagen.

Die Steuerabteilung der Stadt Hagen informiert, dass Widersprüche zur Grundsteuer 2025 ausschließlich schriftlich, per Fax (mit Unterschrift) oder mit der DE-Mail eingelegt werden können. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Alle bisher eingegangenen E-Mails, die als Widerspruch gekennzeichnet wurden, sind aufgrund der Vorschriften ungültig. Aufgrund der Vielzahl von Telefonanrufen, E-Mails und Briefen kann es derzeit zu Verzögerungen kommen.

Des Weiteren stellen die Bürgerinnen und Bürger viele Fragen zum Grundsteuermessbetrag (beispielsweise zum Zustandekommen oder der Betragshöhe). Die Prüfung des Steuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt Hagen. Informationen erhalten Hagenerinnen und Hagener über die Hotline 02331/180-1959 oder sie können einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.