Hohenlimburg. Spannungen in Henkhausen: Ein Anwohner hat Klage gegen das neue Ganzjahresbad eingereicht. Die Hintergründe:
Nicht mal vier Wochen ist es her, als ein großer Bierwagen neben der Baugrube im Hasselbachtal stand. Es gab Bratwurst dazu und viele Menschen in Anzügen lobten sich, das Projekt und den Moment. Stadt, Hohenlimburger Schwimmverein (HSV) und das Bauunternehmen Depenbrock stießen miteinander an und versöhnten sich öffentlich gleich mit, nach dem es im Planungsprozess des neuen Ganzjahresbades in Henkhausen (das Lennebad wird abgerissen und anstelle des alten Freibades Henkhausen entsteht eine moderne Ganzjahres-Schwimmstätte) mehr als einmal geknallt hatte. Nun könnte den Verantwortlichen das Wasser schneller bis zum Hals stehen als ihnen lieb ist. Denn vor neun Tagen hat ein direkter Anwohner der Baustelle Klage beim Verwaltungsgericht in Arnsberg eingereicht. Die Nervosität bei allen Beteiligten ist spürbar.
Klage gegen Bad eingereicht
Das Klagegespenst kreiste seit Monaten über dem Millionen-Projekt in Henkhausen. Erst im März war der Bauantrag eingereicht worden. Dazu muss man wissen: Nicht die Stadt baut hier formal das neue Schwimmbad. Als Bauherr - so prangt es auch auf der großen Bautafel an der Baustelle - tritt der Hohenlimburger Schwimmverein auf. Die Stadt fungierte im Rahmen des Antragsprozesses als Genehmigungsbehörde und tritt öffentlich als Förderer auf. Vor dem Hintergrund dieser Konstellation wirkt es durchaus erstaunlich, dass die Reaktion des HSV auf Anfrage zur nun erfolgten Klage so lautet: „Ansprechpartner zu diesem Thema ist einzig und alleine die Stadt Hagen.“
„Es ist richtig, dass in der letzten Woche eine Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingegangen ist. Verklagt wird die Stadt Hagen als Baugenehmigungsbehörde.“
Genehmigungsbehörde verklagt
Mehr möchte der HSV zu diesem Zeitpunkt nicht diesem Zeitpunkt nicht sagen. Die Stadt ordnet ein: „Es ist richtig, dass in der letzten Woche eine Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingegangen ist. Verklagt wird die Stadt Hagen als Baugenehmigungsbehörde“, erklärt Stadt-Sprecherin Linda Kolms. Geklagt würde gegen die Erteilung der Baugenehmigung an die Betriebsgesellschaft des Hohenlimburger Schwimmvereins. Entscheidender Satz: „Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Stadt muss binnen sechs Wochen Stellung zu der Klage nehmen – unter anderem zu der Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit dieser Baumaßnahme“, so Kolms weiter.
Klage aus der Nachbarschaft
Nach Informationen dieser Zeitung soll innerhalb der Verwaltung keine große Nervosität mit Blick auf den Ausgang des Klageverfahrens herrschen. Man fühlt sich rechtssicher. Nach Recherchen der WP wohnt die klagende Person in einer direkt an das Baufeld angrenzenden Straße, hat die Klage am 7. Oktober in Arnsberg eingereicht und ist Grundstücksbesitzer. Die Redaktion hat versucht, den Kläger auf allen Kanälen zu erreichen - ohne Reaktion.
Gebiet wird verfremdet
Laut Verwaltungsgericht Arnsberg macht die klagende Person einen Verstoß gegen Immissionsrichtwerte (Lärm) und gegen den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch geltend. Das erklärt auf Nachfrage der dortige Sprecher Kai-Hendrik Teipel. Laienhaft erklärt geht es hier um eine Verfremdung des Gebiets. Direkt angrenzende Nachbarn in einem Baugebiet haben nämlich- rechtlich geschützt - den Anspruch, dass der Charakter ihres Gebietes erhalten bleibt. Der vormalige Charakter sah die Nachbarschaft zu einem naturnah gestalteten Freibad vor. Nun entsteht ein überdachtes Ganzjahresbad mit Außenschwimmbereich und mehr.
Lärmschutzwand möglich
Was die Klageseite aber bislang nicht getan hat, ist, einen sogenannten Eilantrag zu stellen. Dieser Antrag würde der Klage eine aufschiebende Wirkung verleihen und womöglich dafür sorgen, dass die Baustelle ruhen muss. Das muss nach WP-Recherchen aber rechtlich auch gar nicht das Ziel einer solchen Klage sein. Theoretisch steht einem Kläger mit den genannten angegriffenen Punkten die Möglichkeit offen, vor den verändernden Eingriff in das Gebiet eine Entschädigung, also Geld zu fordern, weil beispielsweise Grundstückswerte sich in vergleichbaren Fällen verändern können. Mit Blick auf das Thema Lärm könnte im Nachgang auch die Errichtung einer Lärmschutzwand möglich sein.
Wenige Parkplätze
Ganz formal wurde übrigens die Genehmigung zum Bau eines Hallen- und Freibades, die Errichtung zweier Terrassen, dazu eine Liegewiese, ein Beachvolleyballfeld und Pkw-Stellplätze erteilt. Wobei für die Öffentlichkeit (und die direkten Anwohner) immer noch unklar bleibt, wo die erwartbaren größeren Verkehre zum Ganzjahresbad künftig parken sollen. Dass das Ganzjahresbad überhaupt errichtet wird, ist die Folge eines Bürgerentscheids, der über das Ende des Lennebades in der Hohenlimburger Mitte entschied. Um das ganzjährige Schwimmen in Hohenlimburg zu sichern, wurde der Bau eines neuen Bades in Henkhausen beschlossen.