Breckerfeld. Verstoß gegen Sprengstoffgesetz: Ein kurioses Hobby führt für einen Breckerfelder auf die Anklagebank. Amazon hatte einen Verdacht gemeldet:

Sport, Computer, Buchclub, Chor - die Auswahl an Freizeitaktivitäten scheint schier unerschöpflich. Für einen 23-jährigen Breckerfelder offenbar nicht interessant genug. Er hat eine ganz besondere Leidenschaft: Feuerwerkskörper bauen. Dafür bestellte er im Internet bei Amazon verschiedene Substanzen plus Zündschnur.

Amazon meldete die auffällige Zusammensetzung des Kaufs mit den Bedenken, der Breckerfelder könnte eine Bombe basteln. Und so standen am 5. Januar vergangenen Jahres gleich mehrere Einsatzkräfte der Polizei vor dem Elternhaus des 23-Jährigen, um dieses nach gefährlichem Material zu durchsuchen. Und tatsächlich wurden die Beamten schnell fündig. Verschiedene, als explosionsgefährlich eingestufte Mischungen, wurden sichergestellt.

Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

Der Breckerfelder landete dafür unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwelm. Er selbst bekam nicht recht einen Ton heraus. Sein Verteidiger betonte: „Mein Mandant wusste nicht, dass es ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ist, weil die einzelnen Substanzen frei im Internet verkäuflich waren. Er nutzte sie zu rein privaten Zwecken, um Feuerwerkskörper zu bauen. Es war zu Hobbyzwecken.“

„Mein Mandant wusste nicht, dass es ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ist, weil die einzelnen Substanzen frei im Internet verkäuflich waren. Er nutzte sie zu rein privaten Zwecken.“

Verteidiger
über die Internetkäufe

Ob dem Angeklagten nicht aufgefallen sei, dass es Feuerwerk nicht das ganze Jahr über zu kaufen gebe, wollte die Richterin wissen. „Doch“, antwortete der 23-Jährige. „Und Sie dachten, wenn Sie das selbst bauen, ist es legal? Es gibt gute Gründe, warum es verboten ist, so etwas zu bauen“, erklärte die Richterin mit Blick auf teilweise schwere Verletzungen, mit denen es Krankenhäuser oft in den Silvesternächten zu tun hätten.

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Einstellung gegen Geldauflage

Sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, als auch die Richterin zeigen sich fassungslos darüber, dass die Eltern das Hobby ihres Sohnes geduldet hatten. Inzwischen habe er es aufgegeben, beteuerte der Verteidiger. Außerdem läge beim Breckerfelder eine psychische Besonderheit vor. Er legte daher eine Verfahrenseinstellung gegen seinen nicht vorbestraften Mandanten nahe.

„Aber nur mit Geldauflage“, machte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft klar. Das Gericht stimmte der Einstellung gegen Zahlung von 600 Euro zu. Das trifft den 23-Jährigen, der bei den Eltern lebt und 276 Euro im Monat zur Verfügung hat, hart. Die Richterin gab dem jungen Mann mit auf den Weg, ihn nicht noch einmal auf der Anklagebank sehen zu wollen.