Hagen. Die Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen hat bisher unberechtigt höhere Gebühren für Konten verlangt. Warum das Kreditinstitut nachbessern muss.

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sparkasse an Volme und Ruhr in Hagen abgemahnt. Dabei geht es laut Verbraucherzentrale um „unzulässige Vertragsanpassungen samt Gebührenerhöhungen“. Laut Sparkasse sind rund 6500 Konten und deren Inhaber betroffen.

„Die Sparkassen haben keine rechtmäßige Zustimmung bei Teilen ihrer Kundschaft eingeholt“, erklärt David Riechmann, Experte für Bankrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Neben der Hagener Sparkasse sind Institute in Bielefeld und Bad Oeynhausen betroffen.

Banken müssen auf Kunden zugehen

Konkret ging es laut Verbraucherzentrale darum, dass die aktive Nutzung des Girokontos über ein angekündigtes Datum hinaus als „fiktive Zustimmung“ zu den erhöhten Kontoführungsgebühren gelten sollte. „Eine Überweisung oder Geldabbuchung im laufenden Vertragsverhältnis kann aber nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gelten“, so Riechmann. „Die Banken müssen dafür vielmehr aktiv auf ihre Kundinnen und Kunden zugehen, über die geplante Preiserhöhung informieren und ausdrücklich um Zustimmung bitten.“

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Die betreffenden Sparkassen hätten daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Gebührenerhöhungen seien, so die Verbraucherzentrale, damit gegenstandslos und bereits zu viel gezahlte Beträge würden erstattet.

Musterschreiben herausgegeben

Bei der Verbraucherzentrale in Hagen hatte es in den letzten Monaten viele Anfragen von Sparkassen-Kunden gegeben. „Ich denke, wir haben seit Herbst im Schnitt 40 Musterschreiben pro Monat an Kunden herausgegeben“, sagt Janine Pühl, Leiterin der Einrichtung. „Dabei handelt es sich in der Mehrzahl um Kunden der Sparkasse. Aber auch Kunden anderer Institute sind betroffen.“ Das Ursprungsurteil in dieser Sache sei gegen die Postbank ergangen.

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Zwar würden die Gebühren nun trotzdem erhoben. Aber: „Zum einen bekommen Kunden die Differenz, die sie bisher mehr bezahlt haben, automatisch zurück“, so Pühl, „zum anderen ist die Abmahnung ein Zeichen dafür, dass Kreditinstitute nicht geltendes Recht einfach umgehen können.“

Erneute Information durch Sparkasse

Um die Preiserhöhungen durchzusetzen, würden, so die Verbraucherzentrale NRW, die Sparkassen ihre Kundinnen und Kunden nun erneut informieren, um eine Zustimmung einzuholen. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher diese nicht erteilen, könne es allerdings eintreten, dass ihr Konto mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.

Im April 2021 hatte der Bundesgerichtshof zugunsten des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes geurteilt: Die Klauseln zu Vertragsanpassungen innerhalb der AGB dürften, so die Verbraucherzentrale, demnach nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden geändert werden könne. Bisher haben Banken diese Klauseln verwendet, um vertragliche Änderungen wie beispielsweise erweiterte Datenerhebungen, aktualisierte Kontenmodelle und auch Preiserhöhungen bei Bankentgelten durchzuführen. Kundinnen und Kunden haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung.

Mehr Zeit für Kunden

Die Sparkasse an Volme und Ruhr bestätigt, dass die betroffenen Kunden nun allesamt angeschrieben werden: „Der Ablauf ist mit der Verbraucherzentrale NRW abgestimmt“, so Thorsten Irmer, Sprecher der Sparkasse an Volme und Ruhr. „Die Kunden haben nun mehr Zeit, sich beraten zu lassen und abzuwägen.“ In dem Brief werde konkret aufgezeigt, wie eine Weiterführung der Geschäftsverbindung nach dem 30. September erfolge und was das zur Folge habe. Irmer betont: „Von Anfang an verfolgen wir das Ziel der einvernehmlichen, vertrauensvollen Weiterführung der Geschäftsverbindung, mit allen Kunden, auf einheitlicher Grundlage.“

In den Briefen teilt die Spakasse ihren Kunden zunächst mit, dass sie ein Schreiben aus Februar in derselben Sache als gegenstandslos betrachten könnten. Wer allerdings der Gebührenerhöhung nun nicht zustimme, werde zum 30. September gekündigt. Allerdings schließe sich dann noch ein einmonatiger Übergangszeitraum an. Wer das Konto in diesem Monat nutze, erteile so automatisch seine Zustimmung zu der Erhöhung. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses wiederum sei dann gegenstandslos.

Sparkasse will Kunden halten

Wörtlich heißt es: „Sofern Sie Ihr Konto im Übergangszeitraum nicht aktiv nutzen, werden wir Ihr Konto nach dem 30.09.2024 nicht mehr weiterführen. Dies würden wir gerne vermeiden und würden uns sehr freuen, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen fortführen zu können.“ Auf welche Arten Kunden den neuen Bedingungen zustimmen können, wird erläutert.

Die Sparkasse hat zum neuen Jahr ihre bisherige Girokonten-Struktur durch zwei neue Modelle namens Sparkassen-Giro Plus (10 Euro) und Sparkassen-Giro Pur (4 Euro) ersetzt. In den neuen Preisen ist jeweils nur eine Debit-Karte enthalten, jede weitere kostet 9 Euro extra. Eine Verdreifachung der monatlichen Grundgebühr sorgt vor allem bei den Online-Kunden für reichlich Verdruss. Wer sich auf die Sparversion des Girokontos beschränkt, muss derweil für jede Überweisung abseits der Daueraufträge 50 Cent Extragebühr einkalkulieren. Zuvor gab es die Kontomodelle mit Giro Comfort (8,50 Euro), Giro Classic (4 Euro) und Giro Online (3,50 Euro). In den neuen Preisen sind jeweils eine Debit-Karte und das Online-Banking enthalten. Dennoch hatte eine Verdreifachung der monatlichen Grundgebühr vor allem bei den Online-Kunden für Ärger gesorgt.

Die Erhöhung hatte hohe Wellen geschlagen. Kunden hatten in den sozialen Netzwerken im Herbst letzten Jahres angekündigt, ihre Konten zu kündigen.