Hagen. Haustürgeschäfte, untergeschobene Energieverträge, Fake-Shops im Netz: Die Verbraucherzentrale warnt Verbraucher vor fiesen Maschen

Neben allen Fragen rund um das Thema Energiekrise, die die Hagener im vergangenen Jahr beschäftigt haben, half die Verbraucherzentrale auch bei untergeschobenen Verträgen, Betrugsmaschen oder bei Ärger rund um Online-Käufe weiter. Drei Maschen waren dabei in Hagen besonders auffällig:

  1. Am häufigsten beschäftigten die Beraterinnen der Verbraucherzentrale untergeschobene Verträge und Haustürgeschäfte: „Dabei ging es teilweise um Betrüger an der Haustür oder untergeschobene Verträge“, erklären Sieglinde Ebel, Janine Pühl und Ingrid Klatte von der Verbraucherzentrale. Seit Herbst seien verstärkt Fälle bekannt geworden, in denen vermeintliche Mitarbeiter des Energieversorgers „nur Zählerstände ablesen wollten“. Im Anschluss sollten Hagener auf einem Tablet ihre Unterschrift für die abgelesenen Werte setzen - in Wahrheit unterschrieben sie einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter. „Teilweise wurden Unterschriften gefälscht. Da kann man gut gegen vorgehen, es ist zum Teil aber sehr umständlich“, erklärt Janine Pühl. Mehrere Fälle gab es beispielsweise im Bereich Altenhagen/Innenstadt. „Die Verbraucher wurden erst aufmerksam, als sie die ‚Schlussrechnung‘ ihres Anbieters bekamen“, so Pühl. Wenn bei den neuen Anbietern andere Namen oder falschen Mailadressen hinterlegt und Unterschriften gefälscht worden seien, werde es komplizierter. „Der neue Anbieter, der in diesen Fällen ja auch betrogen wurde, muss offen sein, mithelfen und den Neuabschluss stornieren.“
  2. Telefonanbieter-Wechsel: Für zahlreiche Nachfragen und Probleme sorgte auch ein Telekommunikationsanbieter aus Düsseldorf (1N Telecom). Das Unternehmen hatte auch Hagener angeschrieben und mit besonderen Tarifen geworben. Aufgrund der Namensähnlichkeit zu einem der bekanntesten Anbieter stimmten einige Hagener, vor allem Senioren, einem angenommenen Tarifwechsel bei ihrem eigentlichen Anbieter zu und sahen anschließend mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. „Viele zahlten die Forderungen. Die Beratungsstelle informierte über Widerrufsmöglichkeiten und Zahlungspflichten“, so Pühl. In vielen Fällen sei jedoch nichts zu machen gewesen. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigte sich mit dem Fall.
  3. Online-Fakeshops: Tägliche Fragen und Probleme gebe es auch immer wieder mit unseriösen Onlineshops, schildern die Beraterinnen. Oft ginge es darum, dass Käufer die Ware nicht erhielten oder falsche Ware zugesendet bekommen. „In einem Fall hat ein Mann nach einer Werbeanzeige auf Instagram vermeintlich einen E-Scooter für 2 Euro per Online-Sofortüberweisung gekauft. Dann wurden weitere Beträge vom Konto abgebucht“, so Pühl. Wenn das Geld einmal gezahlt sei, sei es fast unmöglich, das Geld wiederzubekommen. „Daher gilt: Man sollte sich vorher gut informieren“, so Pühl. Die Verbraucherzentrale verweist auch auf den „Fakeshop-Finder“. Dort können Verbraucher vor dem Kauf mit einem Programm die Seriosität eines Shops prüfen. Geprüft wird dabei beispielsweise, ob es ein Impressum gibt oder es bereits vorher schon Probleme mit der Seite gegeben hat.

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