Berlin. Wer einen Vertrag an der Haustür unterschreibt, dem bleibt wenig Zeit für den Widerruf. Das soll sich ändern – mit einem simplen Mittel.

Wer nach einem Telefonat oder Hausbesuch einen Vertrag in der Tasche hat, der hat sich auf ein Haustürgeschäft eingelassen. Eine Situation, die überrumpelnd sein kann. Allerdings bleibt Zweiflern im Nachhinein nur wenig Zeit zum Reagieren. Die Widerrufsfrist liegt bei lediglich 14 Tagen.

Ein Umstand, der nun Verbraucherschützer auf den Plan ruft. „Immer und immer wieder werden an der Haustür, am Telefon oder im Ladengeschäft Verträge untergeschoben, die Verbraucher:innen gar nicht oder allenfalls in anderer Form abschließen wollten“, heißt es von Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband, gegenüber dieser Redaktion. „Das führt zu Ärger, unnötigem Zeitaufwand und vermeidbaren Kosten.“

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Die Verbraucherzentrale fordert in einem Positionspapier, das dieser Redaktion vorab vorliegt, unter anderem eine Widerrufsfrist von 30 Tagen, was mehr als einer Verdopplung des Status quo gleichkäme. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind im vergangenen Jahr mehr als 6600 Beschwerden über Haustürgeschäfte eingegangen; 20 Prozent mehr als 2022. Besonders über Mobil- und Festnetzanbieter sei die Anzahl der Beschwerden gestiegen.

Haustürgeschäfte: Verbraucherzentrale fordert 30 Tage Widerrufsfrist

Ihre Forderung untermauern die Verbraucherschützer mit einer beim Meinungsforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegebenen Telefonumfrage: 73 Prozent der Befragten plädierten demnach dafür, die Frist auf 30 Tage hochzustufen. „Langfristige Verträge werden für Verbraucher:innen immer wieder zur Kostenfalle“, so Pop. Dabei lägen die Lösungen „auf der Hand“, so die Expertin: Neben einer Verlängerung der Widerrufsfrist gehöre dazu eine Bestätigungspflicht am Telefon.

Das würde bedeuten, dass langfristige Verträge erst nach dem Telefonat durch Bestätigung in Textform gültig würden. Darüber hinaus fordert die Verbraucherzentrale in ihrem Positionspapier, dass die Laufzeit eines ersten Vertrages höchstens ein Jahr betragen dürfe.

Im stationären Handel identifizieren die Verbraucherschützer ähnliche Probleme, wie sie bei Haustürgeschäften auftreten. Auch hier komme es zu „untergeschobenen langfristigen Verträgen“, die die Verbraucher eigentlich nicht abschließen wollten. Daher sollten die wichtigsten Punkte des Verkaufsgesprächs schriftlich zusammengefasst werden, heißt es in dem Positionspapier.

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