Hagen. Mitarbeiter der Evangelischen Stiftung Volmarstein verschickt über Dienstrechner Sex-Nachrichten.Nun wehrt er sich gegen die Kündigung.

Für die Evangelische Stiftung Volmarstein (ESV) ist diese Sache äußerst unangenehm: Die Polizei erschien im April in einem ehemaligen Gemeindezentrum in Wetter, um zu ermitteln. Auch in Hagen wurde eine Wohnung durchsucht. Es geht um den Vorwurf der Kinderpornografie.

Der schwerwiegende Verdacht richtet sich gegen einen Heilerziehungspfleger, der in der christlichen Einrichtung in Volmarstein arbeitet und mit seiner Ehefrau und Kindern in Hagen wohnt. Was am Arbeitsplatz wohl niemand mitbekam: Der pädagogische Betreuer soll auf seinem Dienstcomputer kinderpornografische Aktivitäten entwickelt haben.

Im Netz der LKA-Fahnder

So wäre er auf einer Seite im Internet unterwegs gewesen, auf der eigentlich nur Kinder und Jugendliche mit Gleichaltrigen chatten. Doch immer wieder passiert es, dass sich dort auch pädophil veranlagte Männer anmelden und sich als Kinder oder Jugendliche ausgeben, um Opfer für ihre sexuellen Interessen zu finden. Um solche Täter aufzuspüren, sind auch Spezialermittler des Landeskriminalamts in diesen Chatgruppen unterwegs. Sie geben sich dort als junge Mädchen aus. Einem solchen „Lockvogel“ war auch der Heilerziehungspfleger aufgesessen, als er sexuelle Inhalte verschickte und glaubte, dabei ein Kind vor sich zu haben.   

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Von den kinderpornografischen Aktivitäten hatte die Evangelische Stiftung erst durch die Hausdurchsuchung der Kriminalpolizei erfahren. Noch am 15. April wurde die außerordentliche, also fristlose, Kündigung des Mitarbeiters ausgesprochen. Eine weitere, hilfsweise ordentliche Kündigung sei am 25. April zum 30. September nachgeschoben worden. Die christliche Einrichtung hätte also umgehend reagiert und sich dadurch deutlich positioniert, erklärte Dr. Alexander Ulrich (Düsseldorf) vor dem Arbeitsgericht Hagen.

Klage gegen Entlassung 

Dort klagt der Heilerziehungspfleger nun gegen seine Entlassung: Es sei korrekt, dass während seines Urlaubs ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Er will jedoch geklärt wissen, dass die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen nicht von seinem Dienstcomputer aus passiert seien, sondern von seinem Computer zu Hause in Hagen. Das sei „außerdienstliches Verhalten“ und insofern dann kein Kündigungsgrund. Am 25. September, 11.45 Uhr, wird die Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Wißner den Fall verhandeln und entscheiden.   

Den Ermittlern liegt eine IP-Adresse vor, die zu einem Computer der Evangelischen Stiftung Volmarstein gehört. An der Wohnanschrift des Heilerziehungspflegers in Hagen fand eine Hausdurchsuchung der Polizei statt. Nach Informationen dieser Zeitung wurde gegen den Beschuldigten ein Rückkehrverbot in die Wohnung ausgesprochen. Eine solche amtliche Maßnahme darf die Polizei in Absprache mit dem Jugendamt nach dem Gefahrenabwehrrecht eigenständig durchführen. Schließlich geht es um Kindeswohl. Die Polizei wird nun das Ergebnis ihrer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Hagen abgeben. Sollte es zu einer Anklage wegen Kinderpornografie kommen und der Beschuldigte vom Gericht verurteilt werden, droht ihm eine gesetzliche Mindeststrafe von einem Jahr Haft.