Schwelm/Hagen. Die Wahlausschüsse haben mit Blick auf die Bundestagswahl wichtige Entscheidungen getroffen. Zwei Kandidaten dürfen nicht antreten.
In öffentlichen Sitzungen haben die für die Wahlkreise 138/Ennepe-Ruhr-Kreis II und 137/Hagen-Ennepe-Ruhr-Kreis I zuständigen Wahlausschüsse des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Stadt Hagen entschieden, insgesamt 20 Direktkandidatinnen und –kandidaten für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, zuzulassen.
Im Wahlkreis 138 und damit in Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten finden sich folgende vier Frauen und sechs Männer auf den Stimmzetteln: Axel Echeverria (SPD, Witten), Dr. Katja Strauss-Köster (CDU, Herdecke), Dr. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen, Berlin), Anna Neumann (FDP, Hattingen), Heike Bandmann (AfD, Ennepetal), Ursula Weiß (Die Linke, Witten), Matthias Scholz (Die Partei, Hagen), Daniel Jakoby (Freie Wähler, Wetter/Ruhr), Achim Czylwick (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, Witten), und Anders Arendt (Bündnis Deutschland, Dorsten).
Der für den Wahlkreis 137/Hagen-Ennepe-Ruhr-Kreis I zuständige Wahlausschuss der Stadt Hagen hat drei Kandidatinnen und sieben Kandidaten zugelassen. In Hagen sowie in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm sind damit mit der Erststimme wählbar: Timo Schisanowski (SPD, Hagen), Tijen Ataoglu (CDU, Wipperfürth), Dr. Thomas Jalili Tanha (Bündnis 90/Die Grünen, Hagen), Katrin Helling-Plahr (FDP, Hagen), Michael Eiche (AfD, Düsseldorf), Jürgen Hans Senge (Die Linke, Schwelm), Ali Bülbül (Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer, Hagen), Karen Buchholz (Freie Wähler, Wetter/Ruhr), Reinhard Johannes Funk (MLPD, Hagen) und Andreas Kroll (Bündnis Sahra Wagenknecht, Hagen).
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Mit Norman Kerner/Bündnis C - Christen für Deutschland (138) und Heinrich Helten/Die Partei (137) gab es in jedem Wahlkreis je einen Vorschlag, dem die notwendigen Unterstützungsunterschriften fehlten.
„Direktmandat“ und Wahlrecht
Nach einer Reform des Wahlrechts wird es das „Direktmandat“ im eigentlichen Sinne in diesem Jahr nicht mehr geben. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr durch die Zweistimmen zustehen, geht eine entsprechende Anzahl Wahlkreissieger leer aus. Betroffen sind die Bewerber mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Mit dieser Änderung und dem Wegfall von Ausgleichs- und Überhangmandaten wird die Zahl der Bundestagsabgeordneten zukünftig auf 630 beschränkt.
Nebenwirkung der Reform: Am Wahlabend wird noch nicht sicher feststehen, welche erfolgreichen Direktbewerber ihre Wahlkreise im Bundestag vertreten werden und welche Wahlkreise in der nächsten Legislaturperiode „verwaist“ bleiben.
Wie bisher haben die Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die Erststimme vergeben sie an die Direktkandidaten, die Zweitstimme an die Landesliste einer Partei.
Zugelassen hat der Landeswahlausschuss in Düsseldorf 18 Landeslisten. 6 Parteien beziehungsweise politische Vereinigungen erfüllten die wahlrechtlichen Voraussetzungen nicht und wurden zurückgewiesen. Über mögliche Beschwerden entscheidet der Bundeswahlausschuss am Donnerstag, 30. Januar.