Gevelsberg. 29-Jähriger soll Mädchen bedrängt, missbraucht und vergewaltigt haben. Er sitzt in Untersuchungshaft. Wie es jetzt für ihn weitergeht.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hagen zwischenzeitlich Anklage gegen den 29-jährigen Mann aus Gevelsberg erhoben hat, wartet dieser aktuell in Untersuchungshaft auf seine Verhandlung vor dem Landgericht Hagen. Die Vorwürfe, mit denen er sich konfrontiert sieht, wiegen schwer. Insgesamt geht es um sieben Taten – darunter solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Gerichtssprecherin Miriam Meier auf Nachfrage der Redaktion verrät. Aber auch Bedrohung und räuberische Erpressung gehören zu den Anschuldigungen. Insgesamt fünf Frauen beziehungsweise Mädchen sollen betroffen sein, Tatorte sind laut Anklage Düsseldorf, Bochum und Ennepetal.

Auf weitere Nachfrage erklärt Meier, was sich hinter der Formulierung „gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ in diesem Fall verbirgt. Ganz konkret stehen Vergewaltigung, der sexuelle Missbrauch von Kindern und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Raum.

Drei Fälle waren zumindest schon im Vorfeld bekannt. Der beschuldigte Gevelsberger war vor seiner Verhaftung nämlich mehrfach ins Visier von Ermittlern geraten, dann aber wieder auf freien Fuß gekommen. Nachdem Beweise aufgetaucht waren, dass der 29-Jährige auch ein siebenjähriges Mädchen in Ennepetal missbrauchen wollte, verhaftete die Polizei ihn in Frankfurt.

DNA-Spuren führen nach Gevelsberg

Das erste Mal war der Mann mit festem Wohnsitz in Gevelsberg am 8. Mai 2024 auf dem Radar der Polizei aufgetaucht. Da soll er in Bochum ein sechsjähriges Mädchen intim berührt haben. Der Vater des Mädchens fand den Gevelsberger anhand der guten Beschreibung seiner Tochter und hielt diesen fest, bis die Polizei eintraf. Die Polizisten nahmen seine Fingerabdrücke, fotografierten ihn und sicherten eine DNA-Probe. In Untersuchungshaft nahm die Bochumer Ermittlungsbehörde den 29-Jährigen nicht.

Der DNA-Abgleich führte allerdings dazu, dass der Gevelsberger zum Verdächtigen in einem weiteren Fall von Kindesmissbrauch wurde; einem bis dato ungeklärten Fall aus Düsseldorf. Hier hatte eine 15-Jährige bei der Polizei Anzeige erstattet, weil sie am 6. April 2024 in der Nähe des Hauptbahnhofs vergewaltigt worden sein soll. Die DNA, die die Polizei bei ihr vom Täter festgestellt hatte, stimmte mit der des Gevelsbergers überein. Auch dieses Mal kommt er wieder auf freien Fuß, weil laut Staatsanwaltschaft „nicht sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen einer Vergewaltigung vorliegen“, wie es hieß.

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Ausschlaggebend war letztlich der Fall aus Ennepetal. Im Spätsommer 2024 soll der 29-Jährige hier ein siebenjähriges Mädchen bedrängt haben, das allerdings in der Lage gewesen sein soll, sich zu wehren und zu entkommen. Auch hier spielte wohl seine DNA eine wichtige Rolle. Untersuchungen an der Kleidung des Mädchens führten laut Polizei zu eben jenem 29-jährigen Tatverdächtigen aus Gevelsberg. In Frankfurt klickten die Handschellen. Warum ausgerechnet dort und wie die Polizei ihn so schnell ausfindig machen konnte, blieb aus ermittlungstaktischen Gründen geheim. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft, wie Landgerichtssprecherin Miriam Meier und Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli auf Nachfrage bestätigen.

Sicherungsverwahrung beantragt

Schon vorher erfuhr die Redaktion, dass es noch weitere Vorwürfe gegen den 29-Jährigen gibt. Stichwort Kinderpornografie. Hat er versucht, einen Kinderporno-Ring auf die Beine zu stellen? Dieser Begriff fiel zumindest bei Recherchen unter vorgehaltener Hand. Landgerichtssprecherin Meier erklärt auf gezielte Nachfrage, dass die Anklage auch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte erwähnt.

Verhandlungstermine gebe es noch keine, so Meier weiter. Derzeit befinde man sich im Zwischenverfahren, das Hauptverfahren sei noch nicht eröffnet. Die Frist für die Untersuchungshaft betrage zwar zunächst sechs Monate, könne aber auch verlängert werden, sollte ein Gerichtsprozess bis dahin nicht starten.

Wenn es zu einem Urteil kommt, bildet die Kammer aus den verschiedenen Taten am Ende eine Gesamtstrafe, wie Miriam Meier erklärt. Die könne am Ende zwischen fünf und 15 Jahren Freiheitsstrafe liegen. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung sei beantragt worden. Damit besteht die Chance, dass der Gevelsberger im Falle einer Verurteilung nach Verbüßen seiner Haftstrafe erstmal nicht wieder auf freien Fuß kommt. Ob sich im Laufe eines möglichen Verfahrens auch die Frage klärt, warum die Behörden den Beschuldigten mehrmals wieder laufen ließen, ist offen.