Ennepetal. Ein Ennepetaler muss sich vor Gericht verantworten, weil er sich an seinen beiden Töchter vergangen haben soll. Doch der Prozessauftakt fiel aus.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in 13 Fällen, davon in sechs Fällen tateinheitlich mit sexuellem Missbrauch von Kindern und in sieben Fällen tateinheitlich mit Vergewaltigung – das ist die Liste an Vorwürfen, die die Anklage einem 50 Jahre alten Mann aus Ennepetal macht. Der Familienvater soll sich über Jahre hinweg an seinen beiden leiblichen Töchtern vergangen haben – dort, wo sich Kinder eigentlich am sichersten fühlen sollten: im eigenen Zuhause, genauer in der gemeinsamen Wohnung und im Keller des Hauses in Ennepetal.

Ab Donnerstag (9. Januar) sollte der Mann vor dem Hagener Landgericht stehen, wo die Erste Große Strafkammer die Anschuldigungen in einem Prozess näher beleuchten und zu einem Urteil kommen wird. Der Termin wurde allerdings „aufgrund der Erkrankung eines notwendig Verfahrensbeteiligten“ aufgehoben, wie Landgerichtssprecher Christian Potthast am Mittwoch auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte. Nun werde die Terminierung des Prozesses ganz neu abgestimmt. Ursprünglich waren sechs Verhandlungstage bis zum 12. Februar vorgesehen.

Wie bereits im Vorfeld zu erfahren war, liegt der Tatzeitraum schon einige Jahre zurück. Die Taten, die die Anklage dem Ennepetaler zur Last legt, sollen sich zwischen 2006 und 2012 abgespielt haben, also vor etwa 13 Jahren.

Warum sich das Landgericht jetzt damit beschäftigt beziehungsweise warum die Vorwürfe jetzt untersucht werden, bleibt trotz Nachfrage der Redaktion am Landgericht ungewiss. Nur so viel: Der Vater soll nicht beide Mädchen über den gesamten Zeitraum missbraucht und vergewaltigt haben, sondern mal das eine und mal das andere. Die eine Tochter soll die schrecklichen Erfahrungen im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren, die andere zwischen neun und 16 Jahren gemacht haben. Ob auch sie während der für mehrere Wochen angesetzten Verhandlung aussagen müssen, ist zum jetzigen Stand unklar.

Verschiedene Straftatbestände

Wie Richterin und Pressesprecherin des Landgerichts Miriam Meier erklärt, geht es in den 13 Fällen, die Teil der Verhandlung sind, ausschließlich um die beiden Mädchen. Andere Betroffene gebe in diesem Zusammenhang nicht. Ob die Mutter während des Prozesses eine Rolle spielt und als Zeugin aussagt, kann Meier im Vorfeld nicht beantworten. Wer in den Zeugenstand berufen wird, hängt laut der Sprecherin auch davon ab, ob sich der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens einlässt und falls ja, in welchem Maße – also ob er die Vorwürfe bestätigt, sie zurückweist oder sich gar nicht dazu äußert. Sollte es im Laufe des Prozesses dazu kommen, dass die beiden Töchter aussagen, könne es sein, dass die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen werde, erklärt Miriam Meier.

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Dass in der Anklage von verschiedenen Straftatbeständen die Rede ist, hängt auch mit dem Alter der beiden Mädchen zusammen, das sie während des angenommenen Tatzeitraums hatten, so die Sprecherin. So bezieht sich der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen laut Strafgesetzbuch auf Handlungen an Personen unter 18 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch unter 16 Jahren. Der sexuelle Missbrauch von Kindern bezieht sich auf entsprechende Handlungen an Personen unter 14 Jahren. Bei der Vergewaltigung geht es unter anderem und vordergründig darum, dass sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden oder wenn diese nicht in der Lage ist, einen Willen zu bilden oder zu äußern.

Das Gericht wird sich damit auseinandersetzen, was in Ennepetal zwischen dem Vater und seinen beiden Töchtern wie in welchem Maße passiert oder auch nicht passiert ist. Davon wird am Ende das Strafmaß nach einem entsprechenden Urteil abhängen. Landgerichtssprecherin Miriam Meier spricht von 15 Jahren Freiheitsstrafe als Obergrenze.