Ennepetal. Auch wenn die Einführung differenzierter Hebesätze finanzielle Risiken birgt, ist die Entscheidung dafür politisch richtig, meint Hartmut Breyer
Die Entscheidung des Ennepetaler Rates, die Verschiebung des Grundsteueraufkommens zu Lasten der Wohngrundstückseigentümer durch eine Differenzierung der Hebesätze auszugleichen, ist aus politischer Sicht richtig.
So oder so wird die Grundsteuerreform noch für viel Unruhe sorgen, weil ein vom Bundesverfassungsgericht als ungerecht erkanntes System durch ein intransparentes System ersetzt wurde. Man darf auf die Erklärungen gespannt sein, warum Grundstücke, die ob ihrer Lage und Nutzung fast identisch scheinen, in vielen Fällen vollkommen unterschiedlich bewertet werden..
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Diesem großen Ärgernis fügt das Land NRW ein größeres hinzu. Es erkennt zwar das Problem einer starken Mehrbelastung von Wohnungseigentümern und Mietern (auf die die Grundsteuern über die Nebenkosten umgelegt werden) an – schiebt aber jegliche Verantwortung für einen sozialen Ausgleich von sich weg. Es ist geradezu unverfroren, dass die Landesregierung, die auf viele hoch bezahlte Juristen zurückgreifen kann, die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder in den Kommunen dazu nötigt, eine Entscheidung über eine hochkomplexe und offensichtlich sehr umstrittene Rechtsfrage zu treffen. Die Demokratie wird auch dadurch ausgehöhlt, dass Verfassungsorgane Entscheidungen treffen, aber keine Verantwortung für die daraus resultierenden Folgen übernehmen wollen.
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Dass viele Städte den als rechtssicher angesehenen einheitlichen Hebesatz wählen, ist allzu verständlich. Dass der Ennepetaler Rat sich anders entschieden hat, birgt für die Stadt finanzielle Risiken, dient aber dem sozialen Frieden.
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