Schwelm. Die Stadt Schwelm braucht Geld und muss deshalb auch mit Steuererhöhungen planen. Was jetzt schon teurer wird und was - noch - nicht.

Die Stadt Schwelm blickt schwierigen Zeiten entgegen. Die Herausforderungen sind groß, das Geld ist knapp. Entsprechend eng muss sie den Gürtel schnallen und dort, wo es irgendwie geht, sparen. Allein die Ausgaben zu senken, wird aber nicht reichen. Die Stadt befindet sich wieder in der Haushaltssicherung. Das bedeutet, dass sie in den kommenden Jahren ihre Finanzen in den Griff kriegen muss. Das Ziel ist, 2034 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

Das entsprechende Konzept dafür hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung gemeinsam mit der städtischen Finanzplanung für die Jahren 2024/2025 beschlossen. Für die Stadt schafft das Planungssicherheit, wie Schwelms Bürgermeister Stephan Langhard betont. Ein Blick in das sogenannte Haushaltssicherungskonzept lässt gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger erkennen, wo die Reise hingeht und wo sie in Zukunft unter Umständen tiefer in die Tasche greifen müssen.

Während ein paar Steuern bereits für die Jahre 2024 und 2025 steigen, sind ab 2026 weitere Erhöhungen geplant. Auch bestimmte Gebühren könnten steigen. Das alles wohlgemerkt unter Vorbehalt. Der dann neugewählte Stadtrat - 2025 findet die nächste Kommunalwahl statt - müsste jede einzelne Maßnahme erst noch beschließen. Verschiedene politische Fraktionen haben bereits die Hoffnung geäußert, darauf so gut es geht verzichten zu können. Zwei Steuererhöhungen hat der Rat allerdings schon beschlossen: Hundesteuer und Vergnügungssteuer sind bereits zum Stichtag 1. Juli 2024 gestiegen.

Grundsteuer kann ab 2026 steigen

Hundesteuer: Die Haltung eines Hundes kostet ab sofort 150 Euro im Jahr statt wie zuvor 120 Euro. Zwei Hunde kosten 190 statt 155 Euro, drei und mehr Hunde schlagen nun mit 225 statt 190 Euro jährlich zu Buche. Für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, können Halterinnen und Halter eine Steuerbefreiung beantragen. Auch Hunde aus dem Tierheim können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit werden. Derzeit sind 1727 Hunde bei der Stadt Schwelm angemeldet. Sie rechnet in diesem Jahr mit 25.800 Euro Mehreinnahmen durch die Hundesteuer, bis 2034 mit 541.800 Euro insgesamt. Gleichzeitig plant die Stadt, in diesem Jahr eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen, mit dem Ziel, bisher nicht angemeldete Hunde zu ermitteln und zur Steuer zu veranlagen.

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Vergnügungssteuer: 21.300 Euro in diesem und 85.200 Euro im nächsten Jahr - so viel plant die Stadt Schwelm zusätzlich durch die Erhöhung der Vergnügungsteuer einzunehmen. Bis 2034 rechnet die Stadt mit 873.300 Euro an Mehreinnahmen. Bis vor kurzem hat die Stadt die Steuer auf das Einspielergebnis von sogenannten „Apparaten mit Gewinnmöglichkeit“ erhoben - beispielsweise in Spielhallen oder Gastwirtschaften. Jetzt soll der Spieleinsatz Grundlage für die Berechnung sein. Der Steuersatz bei Spielgeräten in Gaststätten beträgt nun 5,5 Prozent und bei Spielhallen 7,5 Prozent des Spieleinsatzes.

Grundsteuerreform ab 2025

Das Thema Grundsteuer ist über das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Schwelm hinaus interessant. Sie wird zum 1. Januar 2025 reformiert, was zu einer höheren Belastung für private Grundstückseigentümer führen wird. Die Stadt Schwelm hatte angekündigt, eine eigene Satzung für die Hebesätze auszuarbeiten und diese rechtzeitig vor 2025 festzusetzen.

Um die Themen Grundsteuerreform und eine auf Schwelm bezogene Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes nicht miteinander zu verquicken, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, dass man erst im Jahr 2026 darüber sprechen wird, inwieweit die Stadt Schwelm die Grundsteuer unabhängig von den Auswirkungen der Reform erhöht.

Grundsteuer: Die Grundsteuern A und B sollen erst ab 2026 steigen, einen entsprechenden politischen Beschluss vorausgesetzt. Die Grundsteuer A soll auf 270 Hebesatzpunkte steigen. Sie gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die geplanten Mehreinnahmen beziffert die Stadt auf 24.300 Euro in den nächsten zehn Jahren. Der Hebesatz der Grundsteuer B - für bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude - liegt in Schwelm aktuell bei 742 Punkten. In den Jahren 2026 bis 2030 soll der Hebesatz auf 950 Punkte steigen. Eine weitere Erhöhung könnte ab 2031 auf 995 Punkte folgen. Hier sind es 20,2 Millionen Euro, die bis 2034 auf diese Weise zusätzlich in die Stadtkasse kommen könnten.

Gebühren können ab 2025 steigen

Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist ein weiterer wichtiger Hebel für die Stadt Schwelm. Sie soll gemäß Haushaltssicherungskonzept nicht vor 2031 steigen, dann aber auf einen Hebesatz von 570 Punkten. Geplante Mehreinnahmen bis 2034: etwa 15 Millionen Euro.

Verwaltungsgebühren: Die Verwaltungsgebühren sollen ab dem 1. Januar 2025 pauschal um fünf Prozent steigen. Diese fallen zum Beispiel an bei der Erteilung von Erlaubnissen, Auskünften oder Bescheinigungen. Natürlich gilt das auch für andere Leistungen der Stadtverwaltung. Bis 259.000 Euro mehr soll das in den kommenden zehn Jahren einbringen.

Benutzungsgebühren: Auch die Benutzungsgebühren sollen ab dem 1. Januar 2025 steigen. Die pauschale Erhöhung bezieht sich laut Stadt aber nicht auf Benutzungsgebühren im Bereich Feuerwehr und Friedhof, da hier eine gesonderte Kalkulation in der Fachabteilung erfolge. Hier rechnet die Stadt mit 957.100 Euro mehr bis 2034.

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