Dortmund. Neue Entwicklungen im Fall des in Dortmund-Eving getöteten Elfjährigen: Der Unfallfahrer konnte offenbar ungehindert ins Ausland reisen.
Nach aktuellen Erkenntnissen der Ermittler war der BMW am 30. Juni mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. In der Evinger Straße hat der 19-jährige Fahrer das Rotlicht einer Ampel missachtet und so den schrecklichen Unfall verursacht. Wie die Dortmunder Staatsanwaltschaft mitteilt, soll sich der junge Mann inzwischen in der Türkei aufhalten. Um eine Flucht vor den Strafverfolgungsbehörden handele es sich dabei angeblich nicht.
Fahrer versuchte, Augenzeugen in Dortmund-Eving zu beeinflussen
Rückblick: Der Junge (11) und seine 15-jährige Schwester gingen am 30. Juni gegen 21 Uhr bei Grün über die Ampel auf Höhe des Media Marktes in der Evinger Straße. Der 3er-BMW rammte die Kinder auf der Fahrbahn und kam erst 200 Meter weiter zum Stehen. Der Elfjährige wurde 15 Meter weit geschleudert und erlitt schwerste Kopfverletzungen, denen er am 2. Juli erlag. Seine Schwester wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Laut Staatsanwalt Henner Kruse wurde bereits am 2. Juli ein Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr beantragt, „um den Fahrer davon abzuhalten, auf Zeugen einzuwirken“. Demnach habe der 19-Jährige auf Augenzeugen eingeredet, „auch von Drohungen ist die Rede“. Der mutmaßliche Unfallfahrer habe erreichen wollen, dass Zeugen aussagen, es habe jemand anderes am Steuer gesessen.
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Haftbefehl wurde vom Dortmunder Amtsgericht zunächst abgelehnt
„Das Amtsgericht hat den Haftbefehl jedoch zunächst abgelehnt“, sagt Henner Kruse auf Anfrage dieser Redaktion. Als möglicher Grund für diese Entscheidung nennt Kruse die nicht mehr gegebene Verdunklungsgefahr – die hatte sich nach der zweifelsfreien Identifizierung des Fahrers in einem Video erübrigt.
Weil aus dem Umfeld des Fahrers der Hinweis gekommen sei, dieser plane, sich ins Ausland abzusetzen, habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht. Das Landgericht habe den Haftbefehl dann am 5. Juli bestätigt.
Zu spät, wie sich herausstellen sollte: Der 19-Jährige konnte am 4. Juli am Dortmunder Flughafen ungehindert einen Flug in die Türkei antreten. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft angenommen, dass er auf der Flucht sei. Am Montagnachmittag (8.7.) gab es dann eine erneute Wende: „Der Anwalt des jungen Mannes hat bei uns angerufen. Er sagt, dass sein Mandant sich lediglich auf einer Urlaubsreise befinde, von der er auch zurückkehren werde“, so Henner Kruse. Sollte der Haftbefehl nicht zurückgezogen werden, dann werde er bei seiner Einreise festgenommen.
Der BMW wurde direkt nach dem Unfall sichergestellt. Die Auswertung einer entnommenen Blutprobe des Fahrers soll Ende der Woche vorliegen. Zum Zeitpunkt des Unfalls saßen drei Männer im Auto.