Menden. Der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (VKM) berät Senioren und Menschen mit einer Behinderung über Hilfen im Haushalt.

Mal eben die Fenster putzen oder die Wohnung reinigen? Mal eben einkaufen gehen? Für viele Menschen kein Problem. Für andere hingegen eine schier unüberwindbare Hürde. Der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (VKM) will diesen Menschen nun mit einem neuen Angebot helfen.

Ursprünglich hatte der VKM an der Unnaer Straße 45einen ambulanten Pflegedienst eröffnet. Doch lief dieser nicht so, wie der VKM gehofft hatte. Nun startet an der selben Stelle in der Mendener Unterstadt ein Kontakt- und Beratungsbüro für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sowie für Seniorinnen und Senioren. Zentrales Thema: Hilfe im Haushalt.

Entlastungsbetrag

Viele Pflegedienste übernehmen zwar die Pflege zu Hause, nicht alle aber haben auch die Kapazitäten, sich um hauswirtschaftliche Belange und Freizeitgestaltung zu kümmern, erläutert Marie-Ellen Krause, Vorsitzende und Geschäftsführerin des VKM. Denn Pflegebedürftigen steht ein so genannter Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro zur Verfügung (ab Pflegegrad 1).

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Neue Mitarbeitende

Der VKM sucht derzeit noch neue Mitarbeitende. „Die Qualifizierungsmaßnahmen finden bei uns statt“, erklärt Stephanie Dau, Leitung des FUD. Darüber hinaus sollten Interessierte über Erfahrungen im hauswirtschaftlich Bereich verfügen und menschenfreundlich sein. „Und natürlich wird niemand alleine losgeschickt, sondern in der Einarbeitungszeit zusammen mit einem anderen Mitarbeiter.“

Dieses Geld der Pflegekasse kann nicht Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Unterstützern ausgezahlt werden, sondern ausschließlich entsprechenden anerkannten Anbietern.

Der VKM ist, so erläutert Marie-Ellen Krause, anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der „Anerkennungs- und Förderungsverordnung“ (AnFöVO). Durch die Unterstützung im Haushalt soll es Menschen mit Pflegegrad weiterhin möglich sein, trotz Einschränkungen ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben in den eigenen vier Wänden führen zu können.

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„Und nicht alle Pflegebedürftigen wissen, dass ihnen das zusteht“, erläutert Stephanie Dau, Leiterin des Familienunterstützenden Dienstes (FUD) des VKM. Entweder gebe es nur „spärliche Informationen“ seitens der Pflegekasse oder die Betroffenen seien mit Begrifflichkeiten und der für sie oft neuen Materie schlichtweg überfordert.

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Das Geld kann zum Beispiel eingesetzt werden, damit jemand im Haus oder in der Wohnung putzt, kleinere Arbeiten im Garten erledigt oder zum Einkaufen fährt. Aber auch für eine Begleitung zum Arzt oder für ein Gesellschaftsspiel zu Hause kann der Entlastungsbetrag verwendet werden.

Verhinderungspflege

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es außerdem die sogenannte Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2): „Das ist ein Budget, durch das pflegende Angehörige entlastet werden sollen“, erklärt Stephanie Dau. „Da wird individuell geschaut, was jemand braucht. Das kann zum Beispiel eine Begleitung beim Spaziergang oder Unterstützung beim Kochen sein.“

Die Verhinderungspflege umfasst eine Leistung von 1612 Euro pro Jahr.

Eingliederungshilfe

Und ein dritter Topf ist denkbar, aus dem finanzielle Unterstützung fließen kann, nämlich die sogenannte Eingliederungshilfe, wie Marc Brumberg, zuständig für den Bereich Ambulantes Wohnen, erklärt. Diese komme beispielsweise in Frage bei Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung, die aus ihrem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen.

„Dann schaut die Fachkraft, wie derjenige vor Ort unterstützt werden kann“, erläutert Marc Brumberg. „Zum Beispiel beim Briefe öffnen, beim Anleiten zum Putzen oder Kochen oder beim gemeinsamen Aufräumen.“

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Ziel ist es nicht, jemandem die Arbeit abzunehmen, sondern ihn oder sie zu mehr Selbstständigkeit anzuleiten. „Die Klienten möchten selbstständig werden, dabei unterstützen wir“, erklärt Marc Brumberg.

Die Unterstützung kann einmal pro Woche sein oder – je nach Förderzusage – auch bis zu acht Stunden pro Woche (verteilt auf drei Besuche) betragen. Voraussetzung für die Eingliederungshilfe sei, dass jemand in einer eigenen Wohnung lebt oder in den nächsten sechs Monaten in eine eigene Wohnung zieht.

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Unter bestimmten Voraussetzungen könne dann ein entsprechender Antrag beim Landschaftsverband gestellt werden. „Der Fokus liegt auf der pädagogischen Arbeit“, erläutert Marc Brumberg.

Es gibt also eine Bandbreite von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Im VKM-Büro an der Unnaer Straße können sich betroffene Mendenerinnen und Mendener individuell informieren. „Uns ist ein niedrigschwelliges, stadtnahes und barrierefreies Angebot wichtig“, erklärt Marie-Ellen Krause. „Da ist das Büro hier optimal.“ „Wir wollen beraten und gleichzeitig bei der Umsetzung helfen“, führt Stephanie Dau aus.

Interessenten können montags von 15 bis 17 Uhr sowie freitags von 10 bis 12 Uhr ins Büro an der Unnaer Straße in Menden kommen. Darüber hinaus sind nach Absprache auch Termine zu Hause oder im Büro im Wohnhaus Sollingstraße möglich.

Weitere Informationen und Kontakt: www.vkm-menden.de, Telefon 02373/175730, Mail: info@vkm-menden.de; FuD: 0162/2878790 bzw. 02373/17573-161, Mail: fud@vkm-menden.de.