Neheim. Verkehrsänderungen in Neheim: Wichtige Infos zu Straßensperrungen und Parkverboten während des Schützenfestes am kommenden Wochenende.

Die Schützenbruderschaft St. Johannes Baptist Neheim feiert von Freitag, 16. August, bis einschließlich Montag, 19. August, ihr Schützenfest. Für einen reibungslosen Ablauf der Festumzüge und damit verbunden für die Sicherheit der Schützen und ihrer Gäste informiert die Stadt Arnsberg über die erforderlichen Straßensperrungen und Parkverbote, die die Durchführung des Schützenfestes sowie einen Vorbereitungszeitraum betreffen.

Der Parkplatz „Karlstraße“ in der Neheimer Innenstadt wird von Mittwoch, 14. August, 7 Uhr, bis Dienstag, 20. August, 24 Uhr, komplett für die Nutzung als Parkfläche gesperrt. Im Zusammenhang damit werden auch die Parkplatzzufahrten von der Schobbostraße sowie von der Apothekerstraße/Karlstraße für den Verkehr gesperrt. Von Freitag, 18. August, 12 Uhr, bis Dienstag, 22. August, 8 Uhr gilt rechtsseitig der Karlstraße zwischen Schobbostraße und Apothekerstraße ein absolutes Halteverbot. Den Ausstellern zur Kirmes beim Schützenfest in Neheim werden Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen sowie von Material des Festwirts frei gehalten.

Sportanlagen im Binnerfeld

Dazu wird die Parkplatzfläche hinter den Sportanlagen im Binnerfeld ab Montag, 12. August, bis Dienstag, 20. August, für die öffentliche Nutzung gesperrt. Ab Mittwoch, 21. August, steht die Parkfläche der Allgemeinheit wieder zur Verfügung. Während des Schützenfestes werden die Stellflächen vor „Juwelier Eiloff“ am Neheimer Markt als Erste-Hilfe-Station genutzt. Das Parken ist dort von Donnerstag, 16. August, 7 Uhr, bis Dienstag, 20. August, 8 Uhr nicht möglich und verboten.

Das Mobiliar - Bänke und Blumenkübel  - sind in der Neheimer City bereits abgebaut worden und werden bis nach Ende des Schützenfestes vor dem Dom gelagert.
Das Mobiliar - Bänke und Blumenkübel  - sind in der Neheimer City bereits abgebaut worden und werden bis nach Ende des Schützenfestes vor dem Dom gelagert. © WP | Anja Jungvogel

Für das Aufstellen der Ehrentribüne zum Festzug am Sonntag wird ein beidseitiges Halteverbot auf der Burgstraße in Neheim ausgesprochen. Von Samstag, 18. August, zwischen 10 und 16 Uhr, ist das Abstellen von Fahrzeugen beidseitig jeweils auf einer Länge der ersten drei Stellmöglichkeiten im Anschluss an die Einmündung „Gransauplatz“ nicht erlaubt. Es besteht absolutes Halteverbot.

Für sämtliche Zufahrtsstraßen entlang der Strecke des großen Festumzuges am Sonntag, 18. August, sind umfangreiche Straßensperrungen vorgesehen. Ab 13 Uhr ist die Durchfahrt an folgenden Straßen nicht mehr möglich: Gesperrt wird die Tunneleinfahrt von der Goethestraße kommend hinter dem Busbahnhof Neheim. Von der Autobahn kommend wird die Werler Straße in Richtung Tunnel direkt hinter der Zufahrt zum Parkplatz Möhnestraße (gegenüber Tankstelle) gesperrt. Der Verkehr soll gegebenenfalls noch über den Schlachthofweg abfließen können.

Der Tunnel in Neheim ist dann von keiner Seite mehr zu durchfahren. Gesperrt wird auch der Kreisverkehr Möhnestraße/Ecke Graf-Gottfried-Straße sowie die Apothekerstraße von der Graf-Gottfried-Straße in Fahrtrichtung Schwester-Aicharda-Straße nach der Kreuzung Graf-Gottfried-Straße/Johannesstraße. Die Durchfahrt auf der Mendener Straße wird direkt vor der Ohlbrücke gesperrt. Kleinere Zufahrtsstraßen zur Umzugsstrecke bleiben für die Dauer des gesamten Festzuges ebenfalls gesperrt. Die Absperrungen werden nach dem Ende des Umzuges nach und nach wieder aufgehoben. Zum Festumzug am Sonntag, 18. August, gilt auf der Apothekerstraße in Neheim bereits ab 10 Uhr ein absolutes Halteverbot. Diese Regelung wird vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Arnsberg kontrolliert, dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden aus Sicherheitsgründen abgeschleppt