Oeventrop. Ortsvorsteher weiß um die Genehmigung des Waldjugendheims im ehemaligen Missionshaus trotz Verdachts einer Nähe zu Islamisten und begrüßt die Auflagen der Stadt.

Das Gebäude, dessen blau-weiße Fassade auf dem Berg in Waldesnähe bereits vom Oeventroper Ortskern aus zu sehen ist, hat eine bewegte Geschichte. Einst diente es dem Orden der „Hiltruper Missionare“ als Alters- und Erholungssitz – nun soll es, geht es nach Zuhir Halibi, der Beherbergung von Schulklassen, Wandergruppen und Vereinen dienen. Doch das Netzwerk hinter dem „Bildungs- und Begegnungszentrum Arnsberg“ nährt den Verdacht einer gewissen Nähe zur Muslimbruderschaft (wir berichteten). Tatsache ist, dass das Innenministerium ein Auge auf den Eigentümer des Gebäudes und Gesellschafter der „Bildungs- und Begegnungsstätte Arnsberg gGmbH“ hat.

„Die Bildungs- und Begegnungsstätte Arnsberg (BBA) wurde vom ‚Verband Interkultureller Zentren‘ (VIZ) erworben. Der VIZ wiederum weist enge, auch personelle Verbindungen zur Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG), ehemals Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD), auf“, so die Sprecherin des Verfassungsschutzes NRW im Mai diesen Jahres, und weiter: „Die IGD/DMG stellt die wichtigste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft (MB) in Deutschland dar und findet entsprechende Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 2022.“

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Im Wege stand seinerzeit noch der Nutzungsplan, der eine Verwendung des Gebäudes über ein Wohnheim hinaus ausschloss. Daher stellte Zuhir Halibi einen entsprechenen Nutzungsänderungsantrag. „Der Antrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Klosters in ein Gruppen- und Seminarhaus lag der unteren Bauaufsicht zur Prüfung vor. Die Genehmigung ist nach § 74 BauO NRW zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Überprüfung des Antrages ist erfolgt, der Bescheid erteilt“, so Stadtsprecher Frank Albrecht auf Nachfrage dieser Redaktion. Allerdings unter Auflagen, die Bestandteil des positiv beschiedenen Bauantrages seien.

„Ich begrüße die Auflagen, die die Stadt gesetzt hat, in der das Haus für alle unabhängig von Religion, Weltanschauung oder Glaubensrichtung nutzbar sein muss, und auch, dass kontrolliert wird, ob diese Auflagen eingehalten werden“, so Ortsvorsteher Gerd Stodollick. Unabhängig davon habe er Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und die zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes, dass bei Vorliegen gerichtsfester und beweisbarer Fakten die entsprechenden Konsequenzen bis hin zu einem Verbot gezogen würden.

Das ehemalige Missionshaus Oeventrop soll anders genutzt werden.
Das ehemalige Missionshaus Oeventrop soll anders genutzt werden. © WP | Stefan Rampfel

Nutzung unabhängig von Religion und Weltanschauung gefordert

Die Genehmigung der Stadt Arnsberg bezieht sich auf die im Antrag formulierte Nutzung als Schul- und Bildungsstätte. Es sei vorgesehen, dass Anfragen zur Nutzung und die eigentliche Buchung des Gebäudes für alle Nutzenden unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung oder Glaubensrichtung frei möglich sein muss. So fordere es die Stadt Arnsberg. In diesem Rahmen sei jegliche Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung oder Glaubensrichtung strengstens untersagt.

„Bei Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen werden die Bauordnung und das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg entsprechend reagieren und einschreiten“, sagt Albrecht.

Die Betriebsbeschreibung umfasse insofern die Berücksichtigung des Themas „Waldbewahrung“ bei den angebotenen Veranstaltungen. Drüber hinaus werde berücksichtigt, dass dazu auch die örtlichen und öffentlichen Stellen (z.B. Landesbetrieb Wald & Holz, Schulämter oder Museen) als Kooperationspartner im Schulungsprogramm der Einrichtung eingebunden würden.

„Bei Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen werden die Bauordnung und das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg entsprechend reagieren und einschreiten.“

Frank Albrecht
Stadtsprecher

Ehemaliges Missionshaus wird in die Denkmalliste eingetragen

„Dem Gebäude soll die Nutzung als Waldjugendheim zur Durchführung von Waldexkursionen im Rahmen der Erforschung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erlaubt werden“, so Albrecht. Die Nutzung des Gebäudes solle ferner allen anderen Gruppen ermöglicht werden, die sich für diese Ziele interessieren und einsetzen.

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Das Gebäude werde zudem in Abstimmung mit dem LWL in die Denkmalliste der Stadt Arnsberg eingetragen. „Aktuell befindet sich das Gebäude noch im Eintragungsverfahren, wurde allerdings bereits vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Arnsberg eingetragen. Daher wird das Gebäude im Baugenehmigungsverfahren bereist als Denkmal betrachtet. Sämtliche Änderungen und Umbauten werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes beurteilt. Die Denkmalbehörde der Stadt Arnsberg wird die Arbeiten eng begleiten und regelmäßige Ortsbesichtigungen durchführen“, so Albrecht abschließend.

Zuhir Halibi hat sich bisher nicht dazu geäußert - ist unter den bekannten Kontaktdaten dieser Redaktion nicht mehr erreichbar.