Olsberg. Zwei Männer stürmen in eine Spielhalle in Olsberg, bedrohen die Angestellte und rauben fast 1800 Euro. Jetzt ist klar: Es war alles nur ein Fake.

Mit einem nicht gerade alltäglichen Fall hatte sich die 6. Große Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg zu befassen: Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Demnach sollte der angeklagte 26-jährige Syrer aus Brilon in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2020 in Olsberg zusammen mit einem gesondert verfolgten Mittäter eine Spielhalle überfallen haben. Er und der bislang untergetauchte Kumpel des Angeklagten sollten maskiert in die Spielothek gegangen sein und die 26-jährige Spielhallenaufsicht mit einem Messer bedroht haben, um Bargeld zu rauben. Um ihre Forderung zu untermauern wendete einer der Täter einen sogenannten Polizeigriff an und fügten der Frau erhebliche Schmerzen zu. Es gelang den beiden Männern 1.757,50 Euro zu erbeuten, mit denen sie flohen.

Lieferwagen mit Dortmunder Kennzeichen und Bargeld

Die alarmierte Polizei hatte bei ihrer sofort eingeleiteten Fahndung schnellen Erfolg. Beide mutmaßlichen Räuber wurden in Nähe der Spielothek angetroffen und festgenommen. Zudem fand man in einem in der Nähe abgestellten Lieferwagen mit Dortmunder Kennzeichen in mehreren Behältnissen verpackt Bargeld. Ein Haftbefehl wurde für die dringend Verdächtigen nicht ausgestellt. Danach tauchten sie unter und standen den Ermittlungsbehörden nicht mehr zur Verfügung. Der jetzige Angeklagte konnte vor ca. neun Monaten festgenommen werden, sodass der Prozess gegen ihn allein erst nach rund viereinhalb Jahren beginnen konnte.

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Schon bald nach der Tat ergab sich für die Polizei der Verdacht, dass der Raubüberfall vorgetäuscht war, die Aufsicht mit den zwei Männern unter einer Decke stand. Nach Betriebsende waren alle Türen der Spielhalle verschlossen worden, nur eine nicht. Durch genau diese kamen zielgenau die Räuber. Durch die weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass sich der Angeklagte plus Kumpel mit der Spielhallenaufsicht vor der Tat in einer Briloner Bar getroffen und zu dem Überfall verabredet hatte.

Der Fall wurde vor dem Landgericht Arnsberg verhandelt.
Der Fall wurde vor dem Landgericht Arnsberg verhandelt. © dpa | Bernd Thissen

Absprache zum vorgetäuschten Überfall

Nach der eindeutigen Beweiskette trat er dem Vorwurf der Absprache zum vorgetäuschten Überfall nicht mehr entgegen. Er habe aber zuvor reichlich Alkohol und Drogen konsumiert. Diese Angabe wurde durch die entnommene Blutprobe und eine Haaranalyse  bestätigt. Feststeht, dass der 26-Jährige drogen - und alkoholabhängig ist. Trotzdem stellte ein Sachverständiger in seinem Gutachten volle Schuldfähigkeit fest. Dieser Feststellung trat der Verteidiger, Thorsten Hönnscheidt aus Dortmund energisch entgegen.

„Nach diesem Drogenmix ist es mehr als unwahrscheinlich, dass bei meinem Mandanten eine Beeinträchtigung negativer Art nicht gegeben war.“

Rechtsanwalt

„Nach diesem Drogenmix ist es mehr als unwahrscheinlich, dass bei meinem Mandanten eine Beeinträchtigung negativer Art nicht gegeben war“, widersprach der Anwalt. Nach den Erkenntnissen der Beweisaufnahme ließ die Staatsanwältin den Vorwurf des schweren Raubes und der Körperverletzung fallen. „Alle Umstände sprechen für eine gemeinschaftlich geplante Tatausführung. Deshalb bleiben ein Computerbetrug und eine Unterschlagung“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie beantragte eine unter Einbeziehung eines noch nicht vollstreckten Urteils des Amtsgericht Brilon wegen einer Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zur Bewährung. „Natürlich war die Sache abgesprochen. Deshalb entfällt der schwere Raub. Auch wenn mein Mandant vorbestraft ist, reicht die beantragte Strafhöhe aus“, so Thorsten Hönnscheidt.

Die WP im Altkreis Brilon auf Social Media

Das Gericht kam im Urteil zu dem Schluss, dass auch ein Computerbetrug rechtlich nicht infrage kommt, denn die Spielhallenaufsicht hatte berechtigten Zugang zu den Automaten, die geplündert wurden. Zur Verurteilung blieb dann lediglich eine Unterschlagung, die mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen a 15 Euro geahndet wurden. Für die erlittene Untersuchungshaft von sechs Monaten wird der Angeklagte entschädigt.