Brilon/Thülen. In Brilon-Thülen schießt ein Mann eine Frau an. Das löst einen SEK-Einsatz aus. Der Prozess findet unter einer besonderen Voraussetzung statt.

Ein Ex-Bundespolizist wird am 4. September 2024 nach Schüssen auf seine Freundin von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) in Brilon-Thülen festgenommen.  Er soll mit einer Handfeuerwaffe mehrfach auf seine Lebensgefährtin geschossen und sie schwer verletzt haben haben. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Poggel auf Anfrage der Westfalenpost erklärt, liegt die Akte nun beim Landgericht Arnsberg. Der damals 38-jährige Beschuldigte wird nicht angeklagt. Es ging eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren ans Landgericht.


Oberstaatsanwalt Thomas Poggel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.

„„Der Beschuldigte wird nicht angeklagt, weil er zum Tatzeitpunkt im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.“

Thomas Poggel
Sprecher der Staatsanwaltschaft

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Der Briloner, der in Thülen auf seine Freundin mehrfach schoss, wurde einer SEK-Einheit überwältigt und festgenommen. Nun wird ihm der Prozess gemacht. © WP | Matthias Böhl

„Der Beschuldigte wird nicht angeklagt, weil er zum Tatzeitpunkt im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat“, sagte Poggel. Die Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige sei zu dem Schluss gekommen, dass die „medizinischen Vorrausstzungen für eine Schuldunfähigkeit“ gegeben seien.

SEK-Einsatz in Thülen: Versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung

Paragraf 63 im Strafgesetzbuch (StGB) sieht in solchen Fällen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor, wenn „jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen“ hat. Ein Prozess wird dem Mann dennoch gemacht. Es wird auch ein Urteil gesprochen, so Poggel. Wann die Hauptverhandlung stattfindet steht noch nicht fest. Die zuständige Kammer am Landgericht Arnsberg wird die Verhandlungstermine festlegen.

Der ehemalige Polizist wurde nach seiner Festnahme in einer Psychiatrie untergebracht. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen.  Er soll am Tag der Tat mit einer Handfeuerwaffe mehrfach auf seine Lebensgefährtin geschossen haben. Bei der Tatwaffe handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um eine Waffe aus dem Familienumfeld des Tatverdächtigen. Der Familienangehörige habe die Waffe legal besessen. 

SEK-Einsatz in Thülen: Mann schoss auf die Frau

Der Polizeieinsatz sorgte am 4. September 2024 im Briloner Ortsteil Thülen für Aufsehen: Der bewaffnete Mann hatte sich in einem Wohnhaus in der Nähe der Thülener Schützenhalle verschanzt und auf seine Lebensgefährtin geschossen. Mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften, inklusive SEK sowie einem Suchhubschrauber versuchte die Polizei, die Lage unter Kontrolle zu bringen. Nach mehreren Stunden erfolgte der Zugriff, bei dem der 38-Jährige leicht verletzt wurde. Das Opfer wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand für die Frau zu keinem Zeitpunkt

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