Brilon/Thülen. In Brilon-Thülen schießt ein Mann eine Frau an. Das löst einen SEK-Einsatz aus. Der Prozess findet unter einer besonderen Voraussetzung statt.
„Der Beschuldigte wird nicht angeklagt, weil er zum Tatzeitpunkt im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat“, sagte Poggel. Die Staatsanwaltschaft hatte ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige sei zu dem Schluss gekommen, dass die „medizinischen Vorrausstzungen für eine Schuldunfähigkeit“ gegeben seien.
SEK-Einsatz in Thülen: Versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung
Paragraf 63 im Strafgesetzbuch (StGB) sieht in solchen Fällen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor, wenn „jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen“ hat. Ein Prozess wird dem Mann dennoch gemacht. Es wird auch ein Urteil gesprochen, so Poggel. Wann die Hauptverhandlung stattfindet steht noch nicht fest. Die zuständige Kammer am Landgericht Arnsberg wird die Verhandlungstermine festlegen.
Der Polizeieinsatz sorgte am 4. September 2024 im Briloner Ortsteil Thülen für Aufsehen: Der bewaffnete Mann hatte sich in einem Wohnhaus in der Nähe der Thülener Schützenhalle verschanzt und auf seine Lebensgefährtin geschossen. Mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften, inklusive SEK sowie einem Suchhubschrauber versuchte die Polizei, die Lage unter Kontrolle zu bringen. Nach mehreren Stunden erfolgte der Zugriff, bei dem der 38-Jährige leicht verletzt wurde. Das Opfer wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand für die Frau zu keinem Zeitpunkt
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