Medebach/Arnsberg. Ein Mann aus Korbach fährt in Medebach frontal in einen Bus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und kann einen Grund für den Crash ausschließen.
Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen und wirft weiterhin viele Fragen auf. Der schwere Verkehrsunfall vom 14. Februar 2024 auf der Oberstraße in Medebach beschäftigt die Ermittlungsbehörden weiterhin. Ein 19-jähriger Autofahrer aus Korbach war an diesem Tag frontal mit einem Linienbus kollidiert. Der junge Mann erlitt dabei schwere Verletzungen, während drei Businsassen mit leichten Blessuren davonkamen. Die Straße blieb stundenlang gesperrt, während die Polizei die Unfallstelle sicherte und Spuren sammelte. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ist in die Untersuchungen eingebunden. Auf WP-Anfrage erklärte Staatsanwalt Thomas Poggel: „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Einlassungsfrist für den Verteidiger des Beschuldigten läuft noch.“ Damit ist derzeit unklar, ob der Unfallfahrer oder andere Faktoren eine entscheidende Rolle gespielt haben.
Lesen Sie auch
- Verkehrschaos in Winterberg: Von Touristenlawine überrollt
- Saisonrekord in Winterberg: Bilder vom Mega-Skiwochenende
- Erfolgsgeschichte: Briloner (35) gründet drei Unternehmen
- Beim Blick auf Stromrechnung: Sauerländer wird stinksauer
- Winterberg: Rodlerin durchbricht Zaun und knallt in Auto
- Chaos auf den Straßen: Touristen überrennen Winterberg
Erste Erkenntnisse und laufende Untersuchungen
Laut Polizeisprecher Michael Schemme konnte bereits festgestellt werden, dass weder Alkohol noch Drogen eine Rolle bei dem Unfall spielten. Dennoch bleibt die Frage offen, warum das Auto des 19-Jährigen auf der geraden Strecke in den Gegenverkehr geriet. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs soll ein Rekonstruktionsgutachten beitragen, dessen Ergebnisse noch ausstehen.
Das Verkehrskommissariat arbeite weiterhin intensiv an der Aufklärung. Ziel ist es, alle möglichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen, um die Unfallursache zu ermitteln. Die Behörden betonen, dass eine abschließende Bewertung erst nach Vorliegen aller Gutachten und Berichte erfolgen kann.