Hochsauerlandkreis. Die Afrikanische Schweinepest ist in Hessen angekommen. Damit rückt sie bedrohlich nah ans Sauerland. Das Szenario für den Ernstfall steht fest.
Seit diesem Sommer ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) im südlichen Hessen - hunderte Kilometer entfernt von den bisherigen Fällen in Ostdeutschland. Die Distanz zum Hochsauerlandkreis hat sich damit schlagartig verringert. Wie ist das Kreisgebiet auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet und was würde ein solcher Ausbruch für die Landwirtschaft bedeuten? Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises, erklärt, was im Ernstfall passiert.
Angenommen in der Nähe von Olsberg würde ein totes Wildschwein von Spaziergängern entdeckt. Diese würden, im besten Fall, direkt das Veterinäramt informieren. Der Tierkadaver würde daraufhin abgeholt und untersucht werden. Bei einem positiven Befund von ASP würde direkt ein Krisenstab einberufen und um den Fundort des Tieres eine Schutzzone errichtet werden.
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Unter Quarantäne
Innerhalb dieser Schutzzone würde es starke Einschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe geben. Für Betriebe, die Hausschweine halten wären verstärkte Untersuchungen angeordnet. Zudem müssten die Tiere so untergebracht werden, dass ein Kontakt zu Wildschweinen nicht möglich wäre. In vielen Fällen würde dies bedeuten, dass Schweine nicht mehr aus ihren Ställen herausgelassen werden könnten. Auch das Betreten des Stalles gehe nicht mehr ohne vorherige Desinfektion des Schuhwerks, da über diese die Infektion weitergetragen werden könnte. Sollte dennoch ein Ausbruch in einem Betrieb festgestellt werden, würde es zur Keulung der Hausschweine im Betrieb führen.
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Doch nicht nur Viehhalter wären von den Einschränkungen betroffen. In den Schutzzonen dürften zudem keine Erntemaßnahmen mehr durchgeführt werden, es sei denn es gäbe eine Sondergenehmigung. Für den Menschen sei die Krankheit zwar ungefährlich, könne sich aber dennoch über Nahrungsmittel und Speisereste weiterverbreiten. Daher wird auch darum gebeten, dass Speisereste ordnungsgemäß entsorgt werden. Wer ein Stück Salami auf dem Rastplatz wegwirft, könnte sonst unwissentlich der ASP bei der Ausbreitung helfen.
Was Sie noch wissen müssen
Sollten tot aufgefundene Wildtiere gefunden werden, wird darum gebeten diese dem Veterinäramt zu melden. Schweinehalter die Krankheitszeichen bei ihren Tieren feststellen, sollten umgehend ihre Tierärzte hinzuziehen. Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche wie der ASP können betroffene Betriebe sich an die Tierseuchenkasse wenden, um Entschädigungen zu erhalten.