Winterberg/Medebach/Hallenberg. Das Einsetzen eines gefälschten Impfpasses ist strafbar und wird empfindlich bestraft. Apotheker aus dem HSK über ihre Rolle bei der Kontrolle.
Es war am vergangenen Montag (27. Dezember), als die Mitarbeiterin der Marien-Apotheke in Medebach stutzig wurde. Ein Mann aus Liesen legte seinen Impfpass vor, um sich seinen digitalen Impfnachweis generieren zu lassen. Doch nicht nur die angebliche Impfung im hessischen Kassel verwunderte die Apothekerin. Der genaue Abgleich der Impfchargennummer bestätigte den Verdacht: eine Fälschung. Sofort meldete sie das der Polizei, die nun gegen den Mann ermittelt.
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Apotheker sollten es sehr genau nehmen
Man merkt Paul Hundelshausen den Ärger darüber an, wenn er von dem Vorfall berichtet. Er ist der Inhaber der Marien-Apotheke und hat zu dem mutmaßlichen Betrüger eine klare Meinung: „Auf den kommt jetzt eine drakonische Strafe zu. Entweder wird es für den richtig teuer oder er muss sogar dafür ins Gefängnis. Das ist auch gut so“, sagt er. Den Leuten müsse ja eigentlich klar sein, dass man die vorgelegten Pässe sorgfältig kontrolliere. Er könne auch nur alle Kollegen dazu aufrufen, immer peinlichst genau die Echtheit der Pässe zu kontrollieren.
20 Autominuten entfernt führt seine Frau Daniela Hundelshausen die Brunnen-Apotheke in Hallenberg. Sie sieht es genau so, wie ihr Mann. „Wir Apotheker nehmen schon von Berufs wegen die Dinge immer sehr genau“, sagt sie. Deshalb betreibe sie oft auch einen hohen Aufwand, um die Echtheit der Pässe zu überprüfen. Vor Kurzem erst sei eine junge Frau in ihrer Apotheke gewesen, um sich eine Boosterimpfung bescheinigen zu lassen, die sie sich angeblich in Österreich habe verabreichen lassen. Trotz des höflichen und sehr freundlichen Auftretens der Frau wollte Hundelshausen diese Aussagen abgleichen.
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Recherchen führen nach Österreich
Dafür rief sie sogar unterschiedliche Gesundheitsbehörden in Österreich an, um Klarheit zu erlangen. Doch dort konnte man keine Unterlagen zur angeblichen Impfung finden. Ob es sich letztendlich um einen Bürokratie-Fehler handele oder die Frau eine Fälschung vorgelegt habe, könne sie abschließende nicht sagen, sagt Hundelshausen. Doch nicht nur vorsätzliche Fälschungen machten ihr das Leben schwer, sondern auch Formfehler von Ärzten. So könne sie keine Impfnachweise akzeptieren, die nicht vom Arzt persönlich unterschreiben seien: „Eine Sprechstundenhilfe darf das einfach nicht“, sagte sie.
Das Thema Impfpassfälschung beschäftigt auch den Inhaber der Cosmas Apotheke in Medebach. Peter Müller ist aber bisher nichts Außergewöhnliches aufgefallen, sagt er. Anhand der Chargennummer könne man immer gut erkennen, ob es sich beispielsweise um eine Fantasienummer handele. Außerdem: „Die meisten Kunden kenne ich ja von Angesicht zu Angesicht. Wenn Ortsfremde hier sind, ist man dann schon etwas sensibilisierter“, sagt Müller.
Stempel und Unterschriften geben Hinweise
Ähnlich sieht es seine Kollegin Sigrid Lange. Sie betreibt die Hanse Apotheke in Medebach. Sie achte unter anderem auf die Stempel und die Unterschriften. „Wir kennen alle Stempel und Unterschriften aller ortsnahen Ärzte“, sagt sie. Versuche, mit einem gefälschten Ausweis an das Impfzertifikat zu kommen, hab es gegeben, sei aber selten, so Lange.
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„Sobald wir einen Stempel nicht kennen, dann haken wir da nach“, sagt der Filialleiter der Marktapotheke in Winterberg. Auch er kann von Verdachtsfällen von Impfpassfälschungen berichten. Diese hielten sich aber bei ihm in Grenzen, sagt der Filialleiter, der seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will. „Wir hatten schon ein paar Mal einen Verdacht. Aber wenn wir dann sagen, dass wir das überprüfen werden, dann verschwinden diese Kunden einfach“, sagt er. Da könne er nicht nur aufgrund eines Verdachts die Polizei rufen.
„Es ist nicht unsere Pflicht, Polizei zu spielen“
Der Inhaber der Franziskus-Apotheke in Winterberg, Jürgen Schäfer, kann noch von keiner vorgelegten Fälschung berichten. Er macht aber darauf aufmerksam, dass es viele neue Testmethoden gebe, wie man am besten einen gefälschten Pass identifizieren könne. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass seiner Meinung nach die Rechtslage noch nicht so eindeutig sei. Dabei spiele auch die Schweigepflicht eine Rolle. „Es ist nicht unsere Pflicht, Polizei zu spielen“, sagt er.