Bochum/Winterberg. Der Streit zweier Winterberger Gastronomen um den Werbeslogan „Best Steaks in Town“ landete vor dem Landgericht. Wie der Prozess gelaufen ist.
Ein Prozess, bei dem sich über die optimale Zubereitung eines Steaks ausgetauscht wird, hat es wohl auch noch nicht gegeben. Doch die Frage „Was macht eigentlich das beste Steak aus?“ ist für diesen Fall nicht unerheblich. Die Antwort darauf erörterte Richterin Delia Roth am Landgericht Bochum mit zwei Winterberger Gastronomen, deren Streit nun vor Gericht ausgetragen wurde. Dirk Engemann, Inhaber vom Steakhaus Ochsenwirt, hatte seinen Konkurrenten und Nachbarn Dan Corcoran, Inhaber des Blackwater Irish Pub, verklagt, weil dieser auf Plakaten und Schildern mit dem Slogan „Best Steaks in Town“ wirbt. Der Vorwurf: Allein- und Spitzenstellungswerbung.
Eine Einigung vor Gericht schlägt fehl
Am Mittwoch trafen sich die beiden vor dem Bochumer Landgericht, um die Frage zu klären, ob der Ire Corcoran weiterhin damit werben darf oder nicht. Doch auf ein Urteil müssen die Winterberger Gastronomen noch warten. „Dieser Spruch sorgt für Unfrieden in der Stadt“, beklagte Dirk Engemann, der bereits 2019 erstmals gegen den Werbeslogan seines Nachbarn vorgegangen war. „Auch das Stadtmarketing möchte solche Sprüche nicht haben.“ Das sieht Dan Corcoran völlig anders. „Das Schild hängt dort seit 12 Jahren, das Stadtmarketing hat sich bei mir nie beschwert“, sagte der Pub-Besitzer.
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Auf einen Einigungsvorschlag ließ sich Dirk Engemann vor Gericht nicht ein. Dan Corcoran hatte vorgeschlagen, jede Werbung vor dem Pub mit dem Slogan zu entfernen – einzig das Schild über dem Eingang an der Treppe wolle er behalten, weil es dort seit vielen Jahren hänge. Für den Kläger keine Option. „Wir wollen, dass der Spruch überall verschwindet, denn er ist für uns nicht zulässig“, ließ Dirk Engemanns Anwalt verlauten.
Der Streit der beiden Gastronomen liegt tief
Es gibt keinen Präzedenzfall, auf den sich die Parteien beziehen können. Der Spruch „Bester Wein“ wurde in der Vergangenheit beispielsweise von einem Gericht bereits für zulässig erklärt – unter anderem weil es keine Vergleichsgruppe gab. Die sieht Engemanns Anwalt hier mit der Ergänzung „in Town“ als gegeben an. Für Corcoran handelt es sich dabei um einen „flapsigen Spruch“. Einen Fall, bei dem sich um einen englischen Slogan gestritten wurde, gab es noch nie.
Dass der Zwist zwischen den beiden Gastronomen weitaus tiefer liegt als die Diskussion um einen Werbespruch, wurde vor Gericht mehr als deutlich. Seit 2006 sind Engemann und Corcoran Nachbarn und seitdem kriselt es zwischen den beiden. Immer wieder gab es Beschwerden, unter anderem wegen Lärmbelästigung. „Es gibt verschiedene Baustellen zwischen uns“, erklärte Engemann. Nicht einmal bei der Antwort auf die Frage der vorsitzenden Richterin, was denn nun das beste Steak ausmache, sind sich die beiden Streithähne einig: Für Dirk Engemann ist es der Einkauf und die Qualität des Fleischs, für Corcoran liegt die Kunst in der Zubereitung.
Zieht die Steak-Fehde vor das Oberlandesgericht?
Weil sich Engemann nicht auf den Vorschlag der Gegenseite einließ, muss das Gericht ein Urteil darüber fällen, wie mit dem Werbespruch weiter verfahren werden soll. „Unsere Tendenz ist, dass es sich nicht um eine komplette Spitzenstellung handelt“, sagte Richterin Delia Roth.
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Aufgrund des Feiertags wird das Urteil ab Freitag für beide Parteien online einsehbar sein. Es wird aber wohl darauf hinauslaufen, dass die Klage von Dirk Engemann abgewiesen wird. In dem Fall wird der Inhaber des Ochsenwirt wohl Berufung einlegen – und die Steak-Fehde würde in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht, weiter ausgetragen werden. Das bewertet den Fall dann völlig neu und könnte auch ein anderes Urteil fällen. Für Dan Corcoran und seinen Anwalt kein Grund zur Sorge: „Wir gehen entspannt in die nächste Runde. Dieses Gericht hat auch schon für uns entschieden.“