Berlin. Auch wenn Kunden beim ersten Treffen mit dem Makler bereits ihre Unterschrift abgeben, eine Provision müssen sie nicht im Voraus zahlen. Entscheidend ist, ob der Dienstleister den Vertrag erfüllt. Erst wenn das Objekt tatsächlich gekauft oder gemietet wird, erhält der Makler seine Provision.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn sich ein Kunde auf ein Inserat an einen Makler wendet. Eine Zahlungsverpflichtung ist damit aber noch nicht verbunden. Darauf weist der Immobilienverband IVD hin. Die Provision erhält der Makler nur dann, wenn es zum Abschluss eines Vertrages kommt und das Objekt tatsächlich gekauft oder angemietet wird.

Seit Mitte Juni verlangen Makler häufig aber schon nach der ersten Kontaktaufnahme eine Unterschrift. Der Grund ist die neue EU-Verbraucherrichtlinie. Sie schreibt vor, dass Kunden bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, eindeutig über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Bestätigen Kunden mit ihrer Unterschrift, dass sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, gehen sie laut IVD keine finanzielle Verpflichtung ein. (dpa)