Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen einer hohen Legionellenkonzentration im Trinkwasser ihre Miete gemindert hat. Die Legionellenbelastung stellt demnach eine akute Gesundheitsgefährdung dar und führt zu einer Einschränkung der Wohnqualität.

Eine hohe Legionellenkonzentration im Trinkwasser rechtfertigt eine Mietminderung von 25 Prozent. Das entschied das Amtsgericht Dresden (Az.: 148 C 5353/13), wie die Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Heft 9/2014) berichtet. Denn eine akute Gesundheitsgefährdung führt zu einer erheblichen Einschränkung der Wohnqualität.

In dem verhandelten Fall wurde bei einer Kontrolle des Trinkwassers eine sehr hohe Belastung mit Legionellen festgestellt. Die Vermieterin zeigte dies ihren Mietern und dem Gesundheitsamt sofort an, nachdem sie von dem Ergebnis wusste.

Einbau des Filters hat Legionellenbelastung nicht beseitigt

Außerdem ließ sie wenige Tage später einen Filter in den Duschkopf der betroffenen Wohnung einbauen und zwei Monate später eine erneute Probenentnahme durchführen. Die Mietminderung ihrer Mieter wollte die Vermieterin aber nicht in der Höhe akzeptieren.

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht entschied: Zwar habe die Vermieterin schnell gehandelt. Der Einbau des Filters habe die Legionellenbelastung nur verringern und nicht vollständig beseitigen können. Der Gebrauch der Wohnung sei daher auch nach der Maßnahme eingeschränkt. Ein Mietobjekt sei auch dann mangelhaft, wenn es nur "in Befürchtung einer Gefahrverwirklichung" genutzt werden kann. (dpa)