Berlin. Bis zum Jahresende sind Vermieter von größeren Wohneinheiten verpflichtet, das Wasser auf Legionellen hin zu untersuchen. Die Stäbchenbakterien leben im Wasser und können die unter Umständen tödliche Legionärskrankheit auslösen. Die Kosten für die Prüfung werden auf die Mieter umgelegt.

Auf Mieter kommen neue Kosten zu: Vermieter sind verpflichtet, die Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern auf Legionellen testen zu lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember in Wohngebäuden erfolgen, deren zentraler Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mehr als 400 Liter fasst. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.

Geprüft werden müssen auch Häuser, deren Wasserleitungen zwischen dem zentralen Erwärmer und dem am weitesten entfernten Hahn ein Volumen von mehr als drei Liter haben. Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die im Wasser leben. Sie werden durch das Einatmen von zerstäubtem Wasser, etwa beim Duschen, übertragen und lösen die Legionärskrankheit aus. Sie kann tödlich enden.

Mieter müssen über Ergebnisse informiert werden

Um zu testen, ob diese Bakterien sich in der Anlage befinden, nimmt ein zugelassenes Labor an mehreren Stellen im Haus Trinkwasserproben.

Die Mieter müssen laut Haus & Grund über die Ergebnisse informiert werden - etwa durch Aushang oder in der Abrechnung der Betriebskosten.

Gab es keine auffälligen Werte, muss der Test nach drei Jahren wiederholt werden. Die Kosten kann der Vermieter als Betriebskosten abrechnen. Welche Labors die Prüfung machen dürfen, wissen die Landesgesundheitsbehörden. (dpa)