Berlin. Besitzer von Mehrfamilienhäusern müssen sich beeilen: Noch vor Jahresende wird ein Test der Warmwasseranlagen auf Legionellen fällig. Wer das versäumt, dem droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Viele Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet, bis Jahresende ihre Warmwasseranlagen auf Legionellen testen zu lassen. Ein Versäumnis kann eine Strafe zur Folge haben. Darauf weist der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (DFLW) in Berlin hin.
Es könne wegen vorsätzlicher Verbreitung von Legionellen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldbuße von 25 000 Euro drohen (Paragraf 25 der Trinkwasserverordnung 2001). Die Hausbesitzer müssen ab 2014 nachweisen können, dass eine erste Untersuchung bis zum Jahresende 2013 durchgeführt wurde.
Der Verband weist darauf hin, dass es zu bei Sanitärbetrieben und Prüflabors zu Terminproblemen kommen kann. Betroffene Hausbesitzer sollten sich daher umgehend an die auf die Tests spezialisierten Firmen wenden.
Legionellen-Test muss nach drei Jahren wiederholt werden
Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland sind Wohngebäude betroffen, deren zentraler Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mehr als 400 Liter fasst. Geprüft werden müssen auch Häuser, deren Wasserleitungen zwischen dem zentralen Erwärmer und dem am weitesten entfernten Hahn ein Volumen von mehr als drei Litern haben. Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen. Gab es keine auffälligen Werte, muss der Test nach drei Jahren wiederholt werden.
Legionellen sind Stäbchenbakterien, die im Wasser leben. Sie werden durch das Einatmen von zerstäubtem Wasser, etwa beim Duschen, übertragen und lösen die Legionärskrankheit aus. Sie kann tödlich enden. (dpa)