Berlin. . Zu viel Blei im Trinkwasser ist ein Mangel, denn seit Ende 2013 dürfen nach der Trinkwasserverordnung höchstens 10 Mikrogramm Blei pro Liter enthalten sein. Daher ist in einem solchen Fall eine Mietminderung gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Hamburg und hielt fünf Prozent für angemessen.
Ein Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die von der Mieterin vorgenommene Mietminderung. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass die Höchstmenge von Blei im Trinkwasser der Mieterin überschritten war. Erst nach einem Ablaufenlassen des Wassers für 10 bis 15 Minuten seien die Werte nicht mehr zu beanstanden gewesen.
Ein Ablaufenlassen des Wassers als Methode zur Senkung der Bleikonzentration sei zwar für einige Sekunden zumutbar, nicht jedoch für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten. Das sei eine Verschwendung von Trinkwasser und ein nicht zu rechtfertigender Zeitaufwand. Seit dem 1. Dezember 2013 sind nach der Trinkwasserverordnung höchstens 10 Mikrogramm Blei pro Liter zulässig. Auf das Urteil (Az.: 910 C 117/10) weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. (dpa)