Berlin. Das Gutachten zum Baugrund stellt für den Bauherren die Basis da, um Verhandlungen mit der Baufirma zu führen. Denn nur auf der Grundlage des Gutachtens kann der Pauschalfestpreis und die Leistungsbeschreibung der Baufirma festgelegt werden. Auch die Eignung des Baugrunds ist dort erläutert.
Ein Gutachten zum Baugrund sollte künftigen Bauherren bereits vor den Vertragsverhandlungen mit der Baufirma vorliegen. Denn auf dessen Grundlage lässt sich über das Angebot der Baufirma reden sowie der Pauschalfestpreis und die Leistungsbeschreibung festlegen, erläutert der Bauherren-Schutzbund (BSB). Auch sollte das Gutachten Bestandteil des Bauvertrags sein. BSB-Mitglied Klaus-Dieter Scholz rät sogar dazu, ein Baugrundgutachten vor Kauf des Grundstücks machen zu lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen. Sonst können die Kosten für das Traumhaus stark steigen.
In einem solchen Gutachten werden Informationen für die Planung und die statistische Berechnung des Hauses festgehalten. Dazu gehören die Eignung des Baugrundes, ob möglicherweise der Boden ausgetauscht werden muss oder wie stark sich die Erde durch das Gebäude setzen wird. Werden solche Informationen beim Hausbau nicht beachtet, kann es zum Beispiel zu Feuchteschäden im Keller kommen - etwa, wenn der Boden nicht sehr wasserdurchlässig ist und der Keller nicht entsprechend abgedichtet wird. (dpa)