Berlin. Die Energiepreise steigen stetig, doch Verbraucher sind diesem Trend nicht hilflos ausgeliefert. Sie können ihren Anbieter wechseln. Preissteigerungen können dabei sogar hilfreich sein: Denn sie berechtigen oft zum Ausstieg aus dem Vertrag.
Preiserhöhung: Erhöht ein Anbieter seine Strompreise, können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über die geplanten Preisänderungen und das Recht zur Sonderkündigung muss der Versorger seine Kunden mindestens sechs Wochen vorher informieren. In der Regel sind die Verträge dann fristlos zum Zeitpunkt kündbar, an dem die Preisanpassung wirksam wird.
Änderung der Vertragsbedingungen: Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden auch bei Änderungen der Vertragsbedingungen. So schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anbietern vor, Kunden verständlich über die Änderungen und ihre Rücktrittsrechte zu informieren. Werden die Vertragsbedingungen einseitig geändert, dürfen Verbraucher ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Preiserhöhungen können ebenfalls als Vertragsveränderungen angesehen werden.
Nach Vertragsablauf günstigeren Anbieter suchen
Vertragsablauf: Manche Verträge haben eine feste Laufzeit, nach deren Ende sich Kunden ebenfalls nach günstigeren Anbietern umsehen können. Wichtig hierbei: Verbraucher müssen die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten, da sich sonst die Vertragslaufzeit bei vielen Tarifen automatisch verlängert. Die Kündigungsfrist findet sich oft in den Geschäftsbedingungen.
Umzug: Wer in eine neue Wohnung zieht, kann häufig ebenfalls einen anderen Anbieter wählen. Laut Bundesnetzagentur lag die Zahl der Anbieterwechsel im Rahmen eines Einzugs im Jahr 2012 bei fast 650.000 Haushalten. Allerdings ist ein Wechsel nur problemlos möglich, wenn Kunden zuvor in der Grundversorgung waren. Kunden mit Sonderverträgen sollten einen Blick in ihre Verträge werfen. Mitunter ermöglichen sogenannte Umzugsklauseln in solchen Fällen einen Wechsel. (dpa)