München. Nachbarn müssen Geräusche von Kindern hinnehmen. Denn gesetzlich ist Kinderlärm nicht mit Verkehrs- oder Baustellenlärm vergleichbar. Verursachen Kinder hingegen in der Wohnung Lärm, müssen Nachbarn das nicht akzeptieren. Bei extremen Lärmstörungen können sie sich bei ihrem Vermieter beschweren.

Egal ob auf der Straße, im Hinterhof oder in den Gärten - spielende Kinder können laut sein. Nachbarn müssen diese Geräusche grundsätzlich ertragen. Darauf weist der Mieterverein München hin.

Denn laut Gesetz ist Lärm von spielenden Kindern nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm zu vergleichen. Daher müssen Nachbarn unter Umständen auch Störungen durch ein schreiendes Baby nach 22.00 Uhr hinnehmen.

Beim Vermieter beschweren

Anders ist die Situation, wenn ältere Kinder und Jugendliche übermäßigen Lärm verursachen. Fußball in der Wohnung spielen oder vom Tisch hüpfen, solchen Lärm müssen Nachbarn nicht akzeptieren. Bei extremen Lärmstörungen können sich die betroffenen Mieter bei ihrem Vermieter beschweren und haben unter Umständen das Recht, die Miete zu mindern. Der Vermieter ist dann verpflichtet, einzugreifen und mit den jeweiligen Nachbarn zu sprechen. (dpa)