Berlin. Wenn der Mietvertrag keine konkrete Regelung vorgibt, ist es Musikern erlaubt, am Tag ungefähr zwei bis drei Stunden außerhalb der Ruhezeiten zu musizieren. Dabei ist es egal, ob es sich um Profi-Musiker oder Dilettanten handelt. Unterschiede macht aber das Instrument, das gespielt wird.
Immer wieder taucht in Mietshäusern die Frage auf: Darf musiziert werden und, wenn ja, wann und wie lange? Grundsätzlich gilt: Hausmusik ist erlaubt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Denn so wie zum Beispiel der Fernseher, das Radio, oder der CD-Player genutzt werden können, darf auch Blockflöte, Klavier oder Posaune gespielt werden. Allerdings kann das Recht zum Musizieren eingeschränkt werden.
Enthält der Mietvertrag hierzu keine konkreten Regelungen, darf ein Mieter nach Ansicht der Gerichte zwei bis drei Stunden pro Tag außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten spielen. Diese Zeitvorgabe ist letztlich ein Kompromiss. Dabei kommt es nicht auf die Qualität der Musikdarbietungen an. So spielt es keine Rolle, ob Dilettanten oder Künstler am Werk sind. Auch hochwertige Musik kann ohne weiteres als störend empfunden werden (LG Düsseldorf 22 S 574/89).
Wie lange musiziert werden kann, hängt auch davon ab welches Musikinstrument gespielt wird. Einige Beispiele:
- Akkordeon darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Kleve anderthalb Stunden pro Tag zwischen 9.00 und 13.00 sowie 15.00 und 22.00 Uhr gespielt werden (Az.: 6 S 70/90).
- Klarinette und Saxophon dürfen zwei Stunden täglich, sonntags nur eine Stunde gespielt werden, befand das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 30/87).
- Beim Schlagzeug sind 45 bis 90 Minuten täglich angemessen, außer sonntags. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 13 s 5296/90).
- Klavier darf täglich maximal drei Stunden gespielt werden, entschied das Bayrische Oberlandesgericht (Az.: 2 Z BR 55/95).
(dpa)