Berlin. Bauarbeiten und daraus folgender Lärm sind keine Mängel und schließen Mietminderung aus. In einem aktuellen Fall fühlte sich ein Mieter durch den Lärm vom gegenüberliegenden Grundstück gestört und wollte die Miete mindern. Entschieden wurde zugunsten des Vermieters - mit einleuchtender Begründung.
In Großstädten müssen Mieter damit leben, dass in ihrer Nachbarschaft gebaut wird. Es gehöre zur allgemeinen Lebenserfahrung, dass unbebaute Flächen im Laufe der Zeit bebaut werden, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 202 C 180/13). Daher ist eine Mietminderung wegen Baulärms in einem solchen Fall nicht rechtens, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin (Heft 2/1014).
In dem verhandelten Fall wollte ein Mieter die Miete um 25 Prozent mindern. Er begründete diesen Schritt mit dem Baulärm, der vom gegenüberliegenden Grundstück in seine Wohnung drang. Das Grundstück wurde zuvor als Parkplatz genutzt und nun mit einem Haus bebaut. Der Vermieter wollte das nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
Bauarbeiten seien kein Mangel
Mit Erfolg: Die Bauarbeiten und der damit verbundene Lärm seien kein Mangel. Es sei in diesem Fall damit zu rechnen gewesen, dass das Grundstück irgendwann bebaut werden würde. Denn dass das Grundstück nicht auf Dauer als Parkplatz genutzt werden würde, sei absehbar gewesen. (dpa)