Essen. Die Stellung einer Kaution ist für Mieter wie Vermieter ein Reizthema. Denn neben der schlichten Überweisung des Geldbetrages gibt es Alternativen wie Bankbürgschaften, verpfändete Sparbücher oder Mietkautionsversicherungen. Von Letzteren raten Experten allerdings ab.

Es ist oft dasselbe Problem: Der neue Vermieter drängt schon auf Zahlung, während sein Vorgänger die Kaution noch nicht zurück erstattet hat.

Doch ohne Mietsicherheit gibt es häufig keinen Mietvertrag. Wer finanzielle Engpässe aus diesem Grund vermeiden will, kann eine Mietkautionsversicherung ins Auge fassen. Doch davon raten Mieter- und Eigentümerverbände oft ab. Die Anbieter von Mietkautionsversicherungen werben damit, dass Mieter im Umzugsstress Arbeit und Mühe sparen. Die Kaution muss nicht auf einen Schlag entrichtet werden – Mieter bleiben flüssig und müssen nicht ihr Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen. Es gebe keine versteckten Kosten, und der Abschluss sei schnell erledigt. Für Vermieter sollen die Vorteile unter anderem darin bestehen, dass weniger Verwaltungsaufwand entsteht.

Vermieter kann Sparbuch an Mieter verpfänden

Mittlerweile ist es einige Jahre her, dass in Deutschland die ersten Angebote auf den Markt kamen. Wie viele es heute sind und von wie vielen Kunden sie genutzt werden, hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin nach eigener Aussage nicht in Statistiken fest. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2012 vier Angebote untersucht, der Bund der Versicherten im August 2012 ebenfalls vier. „Es sind mehr Angebote geworden“, hält Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund fest. „Meiner Einschätzung nach setzen die allermeisten Mieter aber weiter auf andere Wege.“

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Von Christian Kerl und Matthias Korfmann

Mieter müssen häufig drei bis vier Monate überbrücken,wenn der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. „Dann kann eine Mietkautionsversicherung günstiger sein als der Dispo-Zins, der anfällt, wenn ich das Konto überziehe“, räumt Ropertz ein. Wichtig sei in jedem Fall zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem Vertrag jederzeit möglich ist. Langfristig empfiehlt Ropertz eher die altbekannten Wege, um die Mietsicherheit zu stellen. Davon gibt es – grob gesagt – drei: „Ich kann dem Vermieter das Geld überweisen, und der legt es dann auf ein Kautionskonto. Das kann zum Beispiel ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto sein“, zählt Ropertz auf. Möglich sei aber auch, dass der Mieter das Geld auf ein Sparbuch einzahlt und es dann an den Vermieter verpfändet. Er händigt dem Eigentümer das Sparbuch aus und fügt eine Verpfändungsurkunde bei. Diese erhalten Mieter bei der Kontoeröffnung in der Bank.

Gebühren sind für immer weg

Der dritte Weg sei eine Bankbürgschaft: Dabei verbürgt sich die Hausbank, für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt, erläutert Ropertz. Dafür fallen laufende Gebühren an. Diese letzte Möglichkeit kommt der Mietkautionsversicherung am nächsten. Der Unterschied besteht bei Letzterem darin, dass es ein Versicherungsunternehmen ist, das bürgt und dafür als Gegenleistung eine monatliche Prämie verlangt. Anders als bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung kommt der Versicherer aber nicht für einen Schaden auf. Kautionsversicherungen sind nichts anderes als Bürgschaften, fasst auch die Stiftung Warentest zusammen. Der Mieter bezahlt Jahresbeiträge dafür, dass der Versicherer dem Vermieter für drei Monatsmieten als Bürge zur Verfügung steht. Wenn Mieter etwa ausziehen, ohne zu renovieren, kann der Vermieter sich das Geld für den Handwerker bei der Versicherung wiederholen. Und die holt es dann vom Mieter zurück. Dieser kann also sehr wohl in die Verlegenheit geraten, in solchen Fällen zahlen zu müssen.

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Den Monatsbetrag für die Mietkautionsversicherung zahlt er obendrein. Auch die Eigentümerschutzvereinigung Haus und Grund empfiehlt andere Wege für die Mietsicherheit. „Wir raten zur Barkaution oder zur Verpfändung eines Sparbuchs“, so Geschäftsführer Gerold Happ. „Dann haben Sie als Vermieter etwas in der Hand.“ Denn im Schadensfall müssen Vermieter Ansprüche gegenüber dem Mieter beim Anbieter der Kautionsversicherung geltend machen. „Und die prüfen erst, ob die Forderungen rechtmäßig sind.“ „Mieter sollten nachrechnen, was für sie günstiger ist“, rät Ropertz. Denn eine Kaution bekommt der Mieter in der Regel wieder. Die Gebühren für eine Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft sind hingegen für immer weg. Wenn es um den Vergleich der Angebote geht, zieht der Bund der Versicherten das Fazit: „Nur für Mieter, die keine Bankbürgschaft erhalten, ist die Mietkautionsversicherung eine Alternative.“