Berlin/Essen. . Justizminister Heiko Maas (SPD) will Wohnungssuchende vor hohen Mieten und vor Vermittlungsgebühren schützen. Verbände der Hauseigentümer fürchten einen neuen „Schattenmarkt“ zwischen Mietern und Vermietern. Sie glauben, durch das neue Gesetz entstünde „keine einzige Wohnung“.
Vermieter sollen künftig die Kosten für den Makler nicht mehr einfach auf den Mieter abwälzen können. Eine Mietpreisbremse soll zugleich Wohnungssuchende vor allem in den Ballungsräumen vor überhöhten Mietforderungen schützen.
Das sind die Kernpunkte eines Gesetzentwurfs von Justizminister Heiko Maas (SPD), der aber noch vom Kabinett gebilligt und vom Bundestag beschlossen werden muss. Maas rechnet mit einer Entlastung der Mieter um 850 Millionen Euro im Jahr. Die Pläne:
Wer zahlt künftig den Makler?
Grundsätzlich soll ab 2015 das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ gelten. Derjenige, der den Makler beauftragt, hat auch die Maklercourtage zu bezahlen - in der Praxis meist der Vermieter. Nur wenn der Mieter selbst in Textform einen Suchauftrag erteilt, muss er auch die Gebühren zahlen.
Kann der Vermieter die Kosten nicht trotzdem abwälzen?
Abweichende Vereinbarungen sollen unwirksam sein. Zumindest in Ballungsräumen werde parallel die Mietpreisbremse dafür sorgen, dass der Vermieter nicht einfach durch einen Aufschlag auf die Miete das Geld wieder hereinholt, meint das Justizministerium. Wo die Lage entspannter ist, haben es laut Minister Maas Wohnungssuchende ohnehin in der Hand, Angebote ohne Makler zu finden.
Wie groß ist die Entlastung?
Vor allem in Ballungsgebieten werden Mietwohnungen kaum noch ohne Makler angeboten, bisher zahlen fast immer die Mieter bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Maas rechnet damit, dass Wohnungssuchende mit der Neuregelung über eine halbe Milliarde Euro im Jahr sparen.
Was ist die Mietpreisbremse?
Bei einem Mieterwechsel sind dem Vermieter in bestimmten Regionen künftig drastische Preissprünge untersagt: Die Miete darf er auf höchstens zehn Prozent über der der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. War die Miete schon vorher höher, muss sie aber nicht gesenkt werden, sie wird dann „eingefroren“. Die Preisbremse gilt auch nicht für die Erstvermietung oder nach umfassender Modernisierung.
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Wer profitiert von der Bremse?
Nur Wohnungssuchende in bestimmten Ballungsräumen - etwa in München, Frankfurt oder Berlin. Die Länder müssen dazu - für fünf Jahre befristet - per Verordnung ein Gebiet als „angespannten Wohnungsmarkt“ ausweisen. Das Justizministerium schätzt, dass etwa 4,2 Millionen Mietwohnungen in solchen Gebieten liegen werden, das wäre ein Fünftel des Mietwohnungsbestandes in Deutschland. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten, danach müssen erst die Länder noch ihre Gebiete ausweisen.
Warum gibt es jetzt Streit?
Der Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Die Union will darauf drängen, dass die Preisbremse wirklich nur auf fünf Jahre befristet ist und zielgenau auf Problemgebiete beschränkt bleibt. Die betroffenen Länder müssten parallel einen Plan vorlegen, wie sie den Wohnungsmangel in diesen Gebieten beheben wollen, sagt Unions-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak.
Was sagen Hauseigentümer zur Wende bei der Maklercourtage?
„Die Politik macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik“, wettert Ralph Pass vom Immobilienverband IVD West. Durch das Bestellerprinzip entstehe keine einzige Wohnung. Pass weiter: „Dem Schutz des Mieters ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die Maklercourtage auf zwei Monatsmieten begrenzt ist.“ Der Markt regele „auch so sehr gut“, wer den Makler bezahlt. „Bei Angebotsüberhang zahlt oft der Vermieter den Makler. Auch eine Teilung der Gebühren zwischen Vermieter und Mieter ist nicht selten“, ergänzt Pass.
Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus und Grund Rheinland, hält es für möglich, dass die Kosten für den Makler künftig oft „unter der Hand“ zwischen Vermieter und Mieter geregelt werden könnten. „Ein Schattenmarkt würde entstehen“, so Amaya. Die stetig steigenden Nebenkosten würden von der Politik nicht zur Kenntnis genommen, kritisiert Amaya. Von einer Kostenbremse an dieser Stelle sei jedenfalls noch nichts zu hören gewesen. „Zum Beispiel wird jede Grundsteuererhöhung einer Kommune 1:1 an den Mieter weitergegeben.“
Was sagen die Interessenvertreter der Mieter?
Es sei absolut üblich, dass derjenige, der eine Dienstleistung in Auftrag gibt, auch dafür bezahle, sagt Silke Gottschalk, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes in NRW. Der Mieterbund hofft, dass es sich Vermieter künftig zweimal überlegen, ob sie einen Makler einschalten. Die Mieter litten schon lange unter ständig steigenden Kosten. Da solten sie nicht auch noch für den Makler zahlen müssen.