Essen. Wann werden Proben zur Zumutung? Durch lautstarkes Musizieren kommt es schnell zum Streit zwischen Mietern. Selbst regelmäßige Proben am Sonntag können erlaubt sein - und leider ist es dem Gesetzgeber egal, wie gut der Übende sein Instrument beherrscht. Die Regelungen im Überblick.

Es nervt Nachbarn schnell, wenn der Schlagzeuger einer Rockband sein Schlagzeug malträtiert, das Mitglied der Blasmusikkapelle regelmäßig auf der Tuba übt, der Gitarrist sich stundenlang (bemitleidenswert erfolglos) an Soli versucht oder das Nachbarskind sein mangelndes Talent am Klavier und auf der Geige unter Beweis stellt. Da kommt es schnell zum Streit im Mehrfamilienhaus. Öfter als oft vermutet, wird das dann auch ein Fall für die Gerichte. Natürlich ist es nicht verboten, in einer Mietwohnung zu musizieren. Aber das hat Grenzen.

Wo die liegen, ist meist weder den (mehr oder weniger) begabten Musikern bekannt, noch ihren bisweilen schwer geplagten Nachbarn oder den Vermietern. Muss ein Nachbar das regelmäßige Üben eines Blechblasquintetts ertragen? Wann ist eine Beschwerde substanzlos? Der Immobilienverband West hat sich des Themas angenommen und erläutert die rechtliche Situation.

Wenn das erträgliche Maß überschritten wird

Das Üben und regelmäßige Spielen eines Musikinstruments gehört genauso zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung wie das bloße Anhören von musikalischen Werken. Doch wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, hat hier der goldene Lebensgrundsatz von der Rücksichtnahme Geltung: „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.

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„Immer dann, wenn also in Bezug auf Lautstärke und Dauer der Musikbeschallung ein erträgliches Maß für Nachbarn und Mitmenschen überschritten wird, ist eine Grenze erreicht, wo dies ein Fall für ein Gericht werden kann. Jedoch existiert keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die diesen Sachverhalt klar und für alle durchschaubar regelt. Dementsprechend unterschiedlich fallen die Urteile aus, obwohl sich durchaus eine Art Grundrahmen erkennen lässt. So haben mehrere Instanzen festgelegt, dass während der allgemein anerkannten Ruhezeiten (etwa abends nach 22 Uhr) nur in Zimmerlautstärke gespielt werden darf.

Mittagsruhezeiten sind allerdings entgegen weitläufiger Annahme nicht gesetzlich geregelt. Lautere Musik wird in der Regel von den Gerichten in einem Rahmen von zwei Stunden Üben pro Tag zugelassen. Dabei sind Musiker verpflichtet, die Fenster zu schließen. Allerdings kommt es auch auf die Instrumente an: Schlagzeugspielen müssen Nachbarn beispielsweise zweimal wöchentlich für je zwei Stunden ertragen, wie das Landgericht Mainz entschied.

Auch sonntägliches Musizieren ist nicht immer Ruhestörung

Selbst am Sonntag ist lautes Klavierspielen nicht zwangsläufig eine Ruhestörung. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2011. Frankfurter Gerichte haben verschiedentlich entschieden, dass bis zu 90 Minuten tägliches Klavierspiel hinzunehmen ist.

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Es ist übrigens durchaus zulässig, wenn in Mietverträgen oder Hausordnungen einschränkende Bestimmungen zum Musizieren enthalten sind, solange sie kein generelles Verbot betreffen, sondern nur die Dauer einschränken. Rechtlich nicht von Belang ist es erfahrungsgemäß, wie gut (oder leider oft auch schlecht) ein Musiker sein Instrument beherrscht.

Das Spiel einer Gruppe von Musikern oder gar eines Orchesters muss übrigens kein Nachbar hinnehmen. Einen grundsätzlichen Rat gibt der IVD Musikern: Wer schon vor dem Einzug seine Gewohnheiten anspricht, ist auf der sicheren Seite. Gegebenenfalls können Übungshäufigkeit, Zeitpunkt und Dauer auch im Mietvertrag geregelt werden. Dann muss darüber im Nachhinein nicht mehr gestritten werden.

Und Musiker vermeiden es, bei einem Vermieter einzuziehen, der ihnen wenig Verständnis entgegen bringt. Möbelfurniere aus Eiche und Altholz Bad Honnef. Der Klassiker Eiche und der Wiederkehrer Altholz sind derzeit nach Beobachtungen der Initiative Furnier + Natur (IFN) die angesagtesten Hölzer für Möbelfurniere.

Generell bevorzugen die Kunden rustikale Oberflächen – gerne auch mit dreidimensionaler Optik und Haptik. Beliebt sind zudem unbeschnitten gelegte Muster mit unregelmäßigen Fugen, Hirnholzfurniere, gefärbte Oberfl ächen oder mit Digitaldrucken versehene Furnierplatten. (mab)