Rostock. Wer die Wahl hat, hat die Qual. Sagt man. Seit jeder Hausbesitzer frei wählen kann, welchen Schornsteinfeger er beauftragt, gilt das umso mehr. Dabei, weiß die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, gibt es allerdings einiges zu beachten.

Hausbesitzer sollten bei der Wahl ihres Schornsteinfegers Preise vergleichen. Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät, sich an den Angaben auf den Rechnungen der Vorjahre zu orientieren. Außerdem empfiehlt der Experte, alle anstehenden Aufgaben bis zur nächsten Feuerstättenschau zu bündeln und als Sammelauftrag an einen Schornsteinfeger oder zugelassenen Handwerker zu vergeben.

Seit 2013 können Verbraucher frei entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen, wenn es um Emissionsmessungen, Kehr- und Reinigungsarbeiten sowie die Prüfung der Abgaswege geht.

Hoheitliche Aufgaben

Bestimmte Dienstleistungen wie die Feuerstättenschau bleiben als hoheitliche Aufgabe bei dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dieser kommt daher noch immer mindestens zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren. Er nimmt auch neue Installationen ab.