Essen.. Fast drei Millionen Kaminöfen sind in den vergangenen Jahren in Deutschland verkauft worden. Für viele eine Reaktion auf steigende Energiepreise. Das Landesumweltamt NRW warnt vor Gesundheitsgefahren durch Kaminöfen - wenn man sie falsch nutzt. Und: Erlaubt ist das Beheizen nur “gelegentlich“.

Dem Anblick knisternd brennender Holzscheite in einem Kaminofen kann man sich auch per DVD hingeben. Aber wer zieht dem nicht einen echten Kaminofen vor? Fast drei Millionen Haushalte in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren einen solchen Ofen einbauen oder ihr Heim damit nachrüsten lassen. Nicht unbedingt zur Freude im Landesumweltamt NRW, denn: Kaminöfen können zur Gesundheitsgefahr werden! Heizen hat Regeln. Und die beherzigt oder kennt längst nicht jeder.

Der Trend zu Kaminöfen - er zieht wieder an, nachdem er vor sieben Jahren seinen bisherigen Höhepunkt erreicht hatte: 555.000 Kamine und Dauerbrandöfen wurden im Jahr 2006 in Deutschland verkauft, hat der Fachverband Heiz- und Kochgeräte gezählt. Seit dem Jahr 2010 steigt die Kurve wieder an und lag zuletzt im vergangenen Jahr bei 325.000 verkauften offenen Kaminöfen bundesweit. Wer sie befeuert, sorgt für Gemütlichkeit und Wärme - aber im schlimmsten Fall auch für jede Menge gesundheitsgefährdenden Feinstaub.

Kaminöfen nur mit Holz befeuern

"Kaminöfen schonen den Geldbeutel und sind CO2-neutral, wenn sie mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz befeuert werden", sagt Birgit Kaiser de Garcia, Sprecherin vom Landesumweltamt NRW - "aber nur dann, wenn man es richtig macht". Ansonsten können Kaminöfen Dreck und Gestank in der direkten Nachbarschaft entladen. Wer im Kamin Abfall entsorgt, macht sich gar strafbar.

Der wohl meist verbreitete Fehler: Kaminofen-Nutzer verbrennen zu feuchtes Holz; etwa, weil es beim Baumarkt nicht immer so abgelagert ist, wie es eben sein sollte. Schwer zu entzünden, pustet der Ofen dann kräftige Rußschwaden aus dem Kamin. "Der Ruß setzt sich aber auch im Kamin fest und kann einen Kaminband entstehen lassen", sagt Martin Gerke, Brennholzhändler im sauerländischen Olsberg. Er empfielt Kaminofenbesitzern ein Holzfeuchte-Messgerät anzuschaffen: "Gute Geräte gibt es für um die 20 Euro", sagt Gerke.

Was auch gegen zu feuchtes und frisches Holz spricht: "Die Energieausbeute ist zu gering", sagt Birgit Kaiser de Garcia vom Landesumweltamt. "Und es fällt enorm Asche an". Eine 'gute' Verbrennung hingegen, "erkennt man daran, dass das Holz mit langer Flamme rauchfrei abbrennt, eine feine weiße Asche entsteht und die Abgasfahne nicht sichtbar ist".

Und noch etwas ist beim Heizen mit offenen Kaminen zu beachten: Es ist nur "gelegentlich" gestattet.

Offene Kamine dürfen nur "gelegentlich" genutzt werden

So steht steht es in der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSch), die nach ihrer Novellierung vom März 2010 auch regelt, dass in Kaminöfen ausschließlich "naturbelassenes, stückiges Holz" oder "Presslinge in Form von Holzbriketts" verbrannt werden dürfen.

Was der Gesetzgeber mit "gelegentlich" meint, ist offenbar nicht klar definiert. So verweist die Schornsteinfegerinnung Aachen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Darin heißt es, dass offene Kaminöfen an nicht mehr als acht Tagen je Monat für jeweils fünf Stunden betrieben werden dürfen. Die Innung weist aber auch darauf hin, "dass diese Anordnung nicht als bundesweit genereller Maßstab angesehen werden" könne.

HeizkostenPapier und Pappe sind im Kaminofen tabu!

Was nicht in den Kaminofen darf? "Papier und Pappe zum Beispiel", sagt Martin Pawelczyk, Schornsteinfeger im Kreis Unna und Technischer Innungsmeister im Verband der Schornsteinfeger NRW. Weil Papier und Pappe zu viel Asche produzieren und Feinstaub.

Feinstaub gefährdet die Gesundheit, warnen Experten, weil die Partikel sehr tief in die Lunge eindringen und dort Krebs auslösen können. Die Feinstaubbelastung durch den sogenannten Hausbrand ist deutlich kleiner als durch den Straßenverkehr oder die Industrie. Doch auch die Mengen, die aus den Kaminen der Haushalte gepustet werden, würden mehrere Bahn-Schüttgutwagen pro Jahr füllen: In Essen stoßen die Haushalte laut Landesumweltamt NRW pro Jahr etwa 74 Tonnen Feinstaub aus, in Dortmund 62 Tonnen, in Duisburg 60 Tonnen. Zum Vergleich: der Straßenverkehr verursacht in Essen 250 Tonnen Feinstaub, in Dortmund waren es zuletzt 281 Tonnen und in Duisburg - auch wegen Hafen, Schiffsverkehr und Autobahnen - fast 480 Tonnen. Und noch ein Vergleich: Die Industrie verursachte in Essen laut Zahlen des Landesumweltamts 140 Tonnen Feinstaub, in Dortmund waren es 93 Tonnen, in der Stahlindustrie-Metropole Duisburg 7000 Tonnen im Jahr.

Angesichts dieser Feinstaub-Mengen mag man im Landesumweltamt NRW nicht so weit gehen, den Betrieb von Kaminöfen grundsätzlich in Frage zu stellen. "Die Belastung ist durch solche Öfen vergleichsweise gering", sagt Birgit Kaiser de Garcia. Der Gesetzgeber hat allerdings schärfere Grenzwerte verfügt. Einzelne Kommunen in Deutschland - neben München, Stuttgart, Regensburg auch Aachen - haben die Fristen dazu in eigenen "Brennstoffverordnungen" vorgezogen. Nach Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf seien ähnliche Verordnungen im Ruhrgebiet derzeit nicht abzusehen.

Und wie kann nun jeder dafür sorgen, dass ein Kaminofen nur so viel Dreck wie nötig produziert?

Einige Grundregeln für das Heizen mit Holz

Martin Pawelczyk von der Schornsteinfegerinnung NRW gibt diese Tipps für das Heizen mit Holz im offenen Kaminofen:

  • Nur abgelagertes Holz verwenden, das nicht mehr als 25 Prozent Restfeuchte hat, und das Holz im Kaminofen von oben anzünden
  • Einen offenen Kamin nicht mit Holz überladen, sondern "die Stückigkeit der Brennwert-Angabe des Kaminofens anpassen". Faustregel: Ein Kilo Holz entspricht etwa vier Kilowatt Brennwert
  • Holz für den Ofenkamin sollte stets gespalten sein, also ein großes Ast- oder Stammstück sollte mit der Axt zerteilt werden, um gut zu verbrennen.
  • Holz sollte im Kamin nicht an der Wand anliegen und zu eng bestückt sein, damit das Brennmaterial von allen Seiten gut von Sauerstoff versorgt ist, also besser abbrennen kann.
  • Und: Nutzer von Kaminöfen sollten sich mit dem Gerät vor dem Betrieb vertraut machen, vor allem mit Blick auf das Einstellen der verschiedenen Luft-Regler.

Das Landesumweltamt hat zum richtigen Heizen mit Holz ein Merkblatt veröffentlicht, das auch im Internet abrufbar ist. Um beim Feuchtegrad von Holz auf der sicheren Seite zu sein, sollte Holz abgelagert sein. Beim Holz ist zwischen Weich- und Harthölzern zu unterscheiden. Im Einzelnen empfielt man im Landesumweltamt zur Mindest-Lagerzeit:

  • Pappel und Fichte: 1 Jahr
  • Linde, Erle, Birke: 1 bis 2 Jahre
  • Buche, Esche und Obstbäume: 2 Jahre
  • Eichenholz: 2 bis 3 Jahre

In punkto Holzqualität raten Experten wie der Olsberger Brennholz-Händler Martin Gerke, Holzarten zu mischen: Ausschließlich das teure Buchenholz müsse nicht sein für den Kamin, meint Gerke. "Besser ist eine Mischung aus 40 Prozent Buche mit Eiche und Birke", rät Gerke. Für Birkenholz spreche dabei "ein schöneres Flammenbild, weniger Funkenflug und ein geringer Ascheanteil".

Bei einem offenen Kamin würden in einer Heizsaison durchschnittlich fünf Schüttraummeter Holz verbraucht. Gerke erklärt: Ein Schüttraummeter ist ein Kubikmeter ausgeschüttetes Holz. Ein "Raummeter" meint dagegen einen Kubikmeter gestapeltes Holz. Wichtig für Selbstabholer: Je nach Holzart wiegt ein Schüttraummeter zwischen 220 und 300 Kilo.

Zum Preis: Heizen mit Holz ist nicht unbedingt günstiger als mit Gas, allerdings trotz derzeit niedriger Heizölpreise günstiger als Öl. "2008 war Brennholz noch zwei Drittel günstiger als Öl", meint Gerke, "jetzt ist es etwa die Hälfte". Ein Raummeter Holz entspreche etwa der Heizmenge von 200 Litern Heizöl.

Blickpunkt Immissions-Recht: Das 2010 geänderte Bundesimmissionsschutzrecht hat Kaminöfen schärfere Grenzwerte gesetzt: Besitzer von solchen Öfen, die laut Typenschild aus dem Jahr 1975 oder älter stammen, müssen bis Ende 2014 ihre Öfen mit Filtern versehen lassen - oder die Öfen ausrangieren. Am längsten Zeit lassen können sich Besitzer von Öfen, deren Typenprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 lag. Ihre Frist läuft bis zum 31. Dezember 2024.