Düsseldorf. Bei länger andauernden Minusgraden im Winter sollten Hausbesitzer ihre Wasserleitungen regelmäßig kontrollieren. Denn Wasser, das in den Rohren gefriert, kann diese leicht sprengen. Nicht immer übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung die entstandenen Schäden.

Immobilienbesitzer sollten bei anhaltenden Minusgraden ihre Wasserleistungen regelmäßig prüfen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Gefriert das Wasser, kann es leicht Rohre sprengen. Fließt dann aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen ins Haus oder die Wohnung, entstehen schnell größere Schäden. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden, wenn entsprechender Versicherungsschutz im Vertrag enthalten ist.

Verbraucher sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, dass die Gesellschaft zahlt. Denn eine volle oder teilweise Übernahme kann die Versicherung auch verweigern, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt wurden oder der Wohnraum nicht ausreichend beheizt wurde. (dpa)