Berlin. Vermieter dürfen Mieter, mit denen sie im Streit liegen, aus diesem Grund nicht einfach kündigen. Das geht aus einem Urteil des Berliner Landgerichts hervor. Zuvor war einem Mieter gekündigt worden, der seiner Hausverwaltung “kriminelle Machenschaften“ vorgeworfen hatte.

Selbst drastische Kritik am Vermieter rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung des Mietvertrages. Solange sich eine Äußerung in gewissen Grenzen bewege, sei sie hinzunehmen, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 403/12), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 24/2013) berichtet. Erst bei offensichtlich falschen Anschuldigungen, die als Schmähkritik einzustufen seien, sei eine Kündigung angemessen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter der Hausverwaltung "kriminelle Hausverwaltungsgeschäfte und Machenschaften" vorgeworfen. Daraufhin wurde dem Mann gekündigt. Das Landgericht entschied aber anders: Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt. Zwar sei die Äußerung des Mieters grenzwertig. Sie liege aber im Rahmen der berechtigten Rechtswahrnehmung und müsse daher hingenommen werden. (dpa)