Berlin. Vermieter können nicht für den gestiegenen Straßenlärm verantwortlich gemacht werden: In einer Großstadt müsse der Mieter damit rechnen, dass die Lärmbelästigung steigt. Ein Recht auf Mietminderung ergibt sich hier nicht, wie die Zeitschrift “Das Grundeigentum“ berichtet.
Mieter können ihren Vermieter nicht für gestiegenen Straßenlärm verantwortlich machen. Insbesondere in einer Großstadt muss damit gerechnet werden, dass sich Verkehrswege ändern und damit auch die Lärmbelästigung steigt. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Az.: 3 C 336/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 21/2013) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Ein Recht auf Mietminderung ergibt sich hieraus nicht.
In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter eines Hauses über den gestiegenen Straßenlärm beschwert. Er hatte die Wohnung 1963 angemietet. Damals lag sie in einer ruhigen Gegend. Inzwischen wurde jedoch in der Nähe des Hauses eine Autobahn gebaut, der Verkehrslärm stieg deutlich an. Mit seiner Klage wollte der Mieter unter anderem erreichen, dass der Vermieter den Schallschutz verbessert.
Verkehrlärm ist kein Mangel
Ohne Erfolg: In einer Großstadt müssten Mieter immer damit rechnen, dass der Verkehrslärm steigt, befand das Gericht. Ein Mangel an der Wohnung sei das daher nicht. Neue Schallschutzfenster müsse der Vermieter in diesem Fall auch nicht einbauen. Denn die vorhandenen Fenster seien ausreichend. (dpa)