Berlin. Fällt die Stromversorgung in der Wohnung über einen längeren Zeitraum aus, sind Mieter berechtigt, ihre Miete zu mindern. Voraussetzung ist aber, dass sie nicht selber Schuld tragen - und der Vermieter bescheid weiß. Steht zum Beispiel eine Rechnung aus, kann die Miete nicht gemindert werden.

Bei einem längeren Stromausfall können Bewohner eines Mietshauses die Miete mindern. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dies gilt insbesondere, wenn Defekte der Haustechnik die Ursache des Stromausfalls sind.

Die Miete kann allerdings nur dann gemindert werden, wenn der Vermieter von dem Mangel wusste. Der Mieter muss den Stromausfall also dem Vermieter anzeigen, damit dieser den Fehler beheben kann. Auch wenn der Mieter die Stromversorgung selber unterbrochen hat, indem er versehentlich ein Kabel durchtrennt oder einen Kurzschluss verursacht hat, kann er die Miete nicht mindern.

Keine Mietminderung bei ausstehender Rechnung

Eine Mietminderung ist außerdem immer dann ausgeschlossen, wenn der Stromversorger die Lieferung einstellt, weil der Mieter die Rechnung nicht beglichen hat. In diesen Fällen hat der Mieter die Stromunterbrechung ebenfalls selbst zu verantworten. (dpa)